Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

Seit 2003 gibt es die prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge als besondere Form der Lebensversicherung. Ähnlich wie beim Bausparen werden dabei Einzahlungen für bestimmte Rentenversicherungen durch eine staatliche Prämie gefördert.


Die höchstmögliche prämienbegünstigte Einzahlung beträgt 2017 € 2.742,98, das heißt € 229,- monatlich.

Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge hat an Attraktivität verloren, da die staatliche Prämie, die für die jährliche Einzahlung gewährt wird, durch das Sparpaket 2012 halbiert wurde. Der Prämiensatz kann zwischen 4,25% und 6,75% schwanken und liegt derzeit bei 4,25%. Die maximale Förderung beträgt daher € 116,58.

Voraussetzung für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ist, dass die Antragstellerinnen/Antragsteller noch keine gesetzliche Alterspension beziehen. Darüber hinaus muss das Kapital mindestens zehn Jahre lang gebunden sein und eine lebenslange monatliche Rente ausbezahlt werden.

"Echte Kapitalgarantie" bei Einhaltung der vereinbarten Vertragsdauer

Die einbezahlten Beiträge sind garantiert; das heißt es handelt sich hier ausnahmsweise um eine echte Kapitalgarantie (auf die einbezahlten Prämien, nicht nur auf den Sparanteil). Die ausbezahlten Renten sind steuerfrei. Im Fall einer Auszahlung anders als im Wege einer lebenslangen Rente müssen 50% der Prämienbeträge zurückgezahlt werden und es kommt zu einer Nachversteuerung allfälliger Kapitalerträge mit einem Einheitssatz von 25%.

Wird der Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer gekündigt, sind die steuerlichen Vorteile herauszugeben, wobei eine Kündigung innerhalb der ersten zehn Jahre der Laufzeit nicht möglich ist! Eine längere Mindestbindedauer als zehn Jahre ist jedoch unzulässig.

Die Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gibt es auch in Form von Pensionsinvestmentfonds.

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