Allgemeine Informationen zu Versicherungen

Das Prinzip von Versicherungen beruht darauf, dass das Risiko für den Eintritt eines Schadens kollektiv, also von der Gruppe der Versicherungsnehmer:innen, übernommen wird. Aus dem für die Schadensfälle gewidmeten Vermögen, das sich zum Großteil aus der von den Versicherungsnehmer:innen regelmäßig zu leistenden Prämien zusammensetzt (Deckungsstock), wird der Schaden.



Versicherungsgemeinschaft und Deckungsstock

Niemand kann ausschließen, von Ereignissen wie Krankheit, Feuer, Diebstahl oder Unfällen getroffen zu werden. Auch wenn man die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt von bestimmten Schadensereignissen mittels Statistik berechnen kann, so ist doch ungewiss, wen der Schaden trifft und wann er tatsächlich eintritt.

Der Zusammenschluss möglichst vieler Personen zu einer Risiko- oder Gefahrengemeinschaft ermöglicht es, dass die finanziellen Folgen eines Schadenseintritts nicht von der betroffenen Person allein getragen werden müssen. Diese zahlen einen regelmäßigen Geldbetrag, die sogenannte Prämie, wodurch die Versicherung ein für die Schadensfälle gewidmetes Vermögen aufbauen kann, den sogenannten Deckungsstock. Aus diesem wird bei Eintritt des Versicherungsfalls ein Schadensausgleich bezahlt.

Individuelle Risikofaktoren können Prämie erhöhen

Um ein Risiko versichern zu können, müssen möglichst viele Menschen von derselben Gefahr bedroht sein, der Eintritt des Schadens muss jedoch ungewiss sein. Die Zahl der innerhalb eines bestimmten Zeitraums eintretenden Schadensfälle muss aufgrund statistischer Berechnungen vorhersehbar und die erforderliche Versicherungsleistung abschätzbar sein.

Da die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadensfalls bei den Versicherungsnehmer:innen unterschiedlich hoch ist - Raucher:innen haben z.B. ein höheres Risiko zu erkranken, Risikosportarten führen zu einem höheren Unfallrisiko - richtet sich die Höhe der Prämien auch nach solchen individuellen Risikofaktoren. Personen mit einem höheren Risiko zahlen dementsprechend auch öfter höhere Prämien als andere Vergleichspersonen.

Gleichstellung von Frauen und Männern

Versicherungsverträge, die seit dem 21. Dezember 2012 (EU-weit) abgeschlossen wurden, dürfen keine unterschiedlichen Versicherungsprämien für Männer und Frauen mehr vorsehen. Diese Verpflichtung besteht für alle EU Mitgliedsstaaten da die Grundrechte-Charta der EU Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts verbietet.

Bis zu dieser Regelung zahlten Frauen oft weniger als Männer für Ablebens- oder Unfallversicherungen, da sie statistisch gesehen weniger gefährlich und länger leben als Männer. Für Pensions- und Lebensversicherungen zahlten Männer hingegen häufig weniger als Frauen, da ihre Lebenserwartung im Durchschnitt kürzer ist. Diese unterschiedliche Behandlung ist seit der Einführung der sogenannten Unisex-Tarife nicht mehr zulässig. Versicherer müssen vielmehr (bei gleichen Voraussetzungen) gleiche Prämien für Männer und Frauen anbieten.

Menschen mit Behinderungen

Seit 2012 darf ein Versicherungsverhältnis auch nicht mehr abgelehnt, gekündigt oder von höheren Prämien abhängig gemacht werden, weil eine Behinderung vorliegt. Ein Prämienzuschlag darf nur dann vorgesehen werden, wenn der Gesundheitszustand bei der Risikokalkulation ein bestimmender Faktor ist und der Gesundheitszustand der behinderten Person im Einzelfall eine wesentliche Erhöhung der Gefahr bewirkt.

WICHTIG

Auch wenn ein bestehender Versicherungsvertrag im Vergleich zu einem neuen Vertrag mit Unisex-Tarifen auf den ersten Blick teurer erscheint, ist ein Tarif-Wechsel nicht immer sinnvoll. So kann eine erneute Gesundheitsprüfung in der Krankenversicherung etwa eine Erhöhung der Tarife bewirken. Vor einem Tarif-Wechsel sollte daher jedenfalls ein umfassender Prämien-Vergleich vorgenommen werden.

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