Kündigung, Stilllegung oder Freistellung der Lebensversicherung

In der Regel werden Lebensversicherungen für einen langen Zeitraum abgeschlossen. Zwar ist eine vorzeitige Kündigung grundsätzlich möglich, doch kann sie wirtschaftlich nachteilig sein. Anstelle der Kündigung ist auch eine vorübergehende Stilllegung des Vertrags bzw. die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung möglich.

Frühzeitige Kündigung nachteilig

Jedenfalls ist dies zu Beginn der Laufzeit der Fall, da bei der Berechnung des Rückkaufswerts zunächst die Versicherungssteuer, laufende Verwaltungskosten und Provisionen berücksichtigt werden. Seit 2007 müssen die Abschlusskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit verteilt werden, so dass etwas höhere Rückkaufswerte erreicht werden. Zuvor wurden alle Abschlusskosten dem Vertrag bei Beginn der Vertragslaufzeit angelastet, so dass man mit einem Minus gestartet hat.  

Vorübergehende Stilllegung bei kurzfristigen Finanznöten

Anstelle der Kündigung der Lebensversicherung kann auch die Stilllegung des Vertrags beantragt werden. Dabei wird für die Dauer von 3, 6, 9 oder 12 Monaten die Prämienzahlung ausgesetzt und nur ein kleiner Betrag als Risikobrücke bezahlt. Der Vertrag bleibt unverändert; die Zeit der Stilllegung wird hinten angehängt (Versicherungssumme bleibt gleich, es gibt keine Reaktivierungsfragen).

Prämienfreie Versicherung bis zum regulären Vertragsablauf möglich

Außerdem gibt es die Möglichkeit der Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung („Freistellung"). Dies ist vor allem bei finanziellen Schwierigkeiten der Versicherten sinnvoll. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit (möglich auch bis Ablauf) prämienfrei gestellt. Die Laufzeit bleibt in diesem Fall wie vereinbart, die Versicherungssumme wird jedoch in solcher Weise herabgesetzt, dass sie den bereits bezahlten Prämien entspricht. Bei einer Reaktivierung des Vertrags werden die Gesundheitsfragen neuerlich gestellt und bewertet.

WICHTIG

Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung nicht vorzeitig, wenn es nicht unbedingt notwendig ist. Verlangen Sie besser eine sogenannte Stilllegung oder Freistellung.

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