Rücktrittsrecht

Für Konsumentinnen und Konsumenten besteht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Versicherungsvertrag, wenn der abgeschlossene Versicherungsvertrag auf sechs Monate oder länger abgeschlossen wurde. 

Dieses kann innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen, der oben genannten (und weiteren) Informationen und der Belehrung über das Rücktrittsrecht ausgeübt werden.


WICHTIG

Nachdem ein Versicherungsantrag gestellt wurde, behalten sich Versicherungsunternehmer im Regelfall eine Frist von bis zu sechs Wochen vor, um zu prüfen, ob der Antrag angenommen wird. Längere Fristen sind nur wirksam, wenn sie im Einzelnen ausgehandelt werden. Dadurch soll vermieden werden, dass Versicherungsnehmer:innen über die Annahme zu lange im Ungewissen bleiben, da sie in dieser Zeit auch noch keinen Versicherungsschutz genießen.

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