Rücktrittsrecht
Für Konsumentinnen und Konsumenten besteht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Versicherungsvertrag, wenn der abgeschlossene Versicherungsvertrag auf sechs Monate oder länger abgeschlossen wurde.
Dieses kann innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen, der oben genannten (und weiteren) Informationen und der Belehrung über das Rücktrittsrecht ausgeübt werden.
Nachdem ein Versicherungsantrag gestellt wurde, behalten sich Versicherungsunternehmer im Regelfall eine Frist von bis zu sechs Wochen vor, um zu prüfen, ob der Antrag angenommen wird. Längere Fristen sind nur wirksam, wenn sie im Einzelnen ausgehandelt werden. Dadurch soll vermieden werden, dass Versicherungsnehmer:innen über die Annahme zu lange im Ungewissen bleiben, da sie in dieser Zeit auch noch keinen Versicherungsschutz genießen.
Material
Versicherungsvertrag kündigen.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Konsument | Arbeiterkammer
MUSTERBRIEF: Rücktritt von einem Versicherungsvertrag.
AK Musterbriefe-Datenbank zum Thema Konsumentenschutz.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
MUSTERBRIEFE: Rücktritt und Kündigung.
AK Musterbriefe-Datenbank zum Thema Konsumentenschutz.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Rücktritt beim Auswärtsgeschäft.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Rücktritt im Fernabsatz.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Links
Versicherung: Vertragsabschluss, Versicherungsarten, Ertrag oder Versicherungsleistung. Informationen der Finanzmarktaufsicht.
https://www.fma.gv.at/versicherung/
Das Online-Tool „Versicherung kündigen“ der Arbeiterkammer zeigt, wie Sie Versicherungsverträge kündigen können – von der Ablebensversicherung bis zum Zukunftsvorsorgevertrag.
Online- Tool „Versicherung kündigen“ | Arbeiterkammer
FILM: Kündigung einer Haushaltsversicherung.
Nach wie vielen Jahren kann ich meine Haushaltsversicherung kündigen? Worauf muss ich achten? Die Arbeiterkammer informiert dazu.
Haushaltsversicherung kündigen | Arbeiterkammer
Der VKI-Risiko-Check informiert anonym und unentgeltlich über die eigene Risikosituation und findet heraus, welche Absicherung für Ihre persönliche Situation relevant ist.
VKI-Risiko-Check | VKI
Informationen zur Versicherungsvermittlung des BMAW.
Versicherungsvermittlung (bmaw.gv.at)
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
Kontakt
VERSICHERUNGSBESCHWERDESTELLE IM SOZIALMINISTERIUM
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefon:
+43 1 71100-862516 oder 862501
versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at
VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 (0) 1 58 877 0
infoservice@vki.at
www.vki.at
BUNDESARBEITSKAMMER
Prinz Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien
Telefon:
+43 1 50165-0
www.arbeiterkammer.at
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
VERBRAUCHERSCHLICHTUNG
Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 890 63 11
office@verbraucherschlichtung.at
http://www.verbraucherschlichtung.at
EUROPÄISCHES VERBRAUCHERZENTRUM ÖSTERREICH
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 588 77 81
Hotline | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
FINANZMARKTAUFSICHT
Otto Wagner Platz 5, 1090 Wien
Telefon:
+43 1 249 59-0
via Kontaktformular
Kontakt | FMA Österreich