Was Sie beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beachten sollen

Für alle Rechtsschutzversicherungen gilt, dass sich die Höhe der Kostenübernahme (Deckung) durch das Versicherungsunternehmen nach der jeweils vereinbarten Versicherungssumme richtet. Wer rechtsschutzversichert ist, hat bei Anwält:innen grundsätzlich freie Wahl. 

Deckung nur bis zur Höhe der Versicherungssumme

Kosten, die für das Rechtsanwaltsbüros, das Gericht, Zeug:innen und Sachverständige entstehen, werden ebenso wie die gegnerischen Prozesskosten im Fall des Prozessverlusts maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme übernommen.

In bestimmten Fällen werden von der Rechtsschutzversicherung gar keine Leistungen erbracht. So sind etwa aussichtslose Prozesse vom Versicherungsschutz ausgenommen. Auch dann, wenn LenkerInnen eines Fahrzeuges keinen Führerschein besaßen, alkoholisiert waren, eine Alkoholprobe verweigerten oder Fahrerflucht begingen, werden die anfallenden Kosten nicht gedeckt.

Rechtzeitig versichern

In der Rechtsschutzversicherung sind Wartefristen üblich. Dies bedeutet, dass nur für jene Schadensfälle Versicherungsschutz gewährt wird, die sich nach einer bestimmten Zeit nach Versicherungsbeginn ereignen. Damit soll verhindert werden, dass eine Rechtsschutzversicherung erst dann abgeschlossen wird, wenn schon absehbar ist, dass es zu einem rechtlichen Verfahren kommen wird. Im Vertragsrechtsschutz beträgt die Wartezeit z.B. 3 Monate.

Freie Anwaltswahl und Mitversicherungen

Wer rechtsschutzversichert ist, hat bei Anwält:innen grundsätzlich freie Wahl. Einschränkungen gibt es aber dahingehend, dass die Versicherung jedenfalls nur die Kosten für Anwält:innen übernimmt, die im zuständigen Gerichtssprengel ansässig sind.

Versichert sind neben den Versicherungsnehmer:innen auch mitversicherte Personen wie Eheleute, Lebensgefähr:innen, minderjährige Kinder und Kinder in Ausbildung, meist bis zum 27. Lebensjahr. Es können auch Eltern und Schwiegereltern, Enkelkinder und pflegebedürftige Personen mitversichert sein. Im Fahrzeug-Rechtsschutz sind die Eigentümer:innen des Fahrzeugs, die Halterinnen/Halter, berechtigte Lenker:innen, Zulassungsbesitzer:innen und berechtigte Insass:innen mitversichert.

WICHTIG

Achten Sie auch darauf, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist. Wenn Sie einen Selbstbehalt akzeptieren, können Sie bei gleicher Prämie eine höhere Versicherungssumme vereinbaren, sodass wirkliche Großrisiken besser abgedeckt sind.

Wollen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt mit ihrer Vertretung beauftragen, kann auch diese/dieser bei der Rechtschutzversicherung anfragen, ob für ein bestimmtes Verfahren Versicherungsdeckung besteht. Klären Sie in diesem Fall jedenfalls bereits im Vorfeld ab, ob und wenn ja welche Kosten für die anwaltliche Tätigkeit bis zum Einlangen der Deckungszusage oder Deckungsablehnung anfallen werden.

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