Prozesskostenfinanzierer

Das sind Unternehmen, die die Bezahlung der Prozesskosten übernehmen, wenn sie im Erfolgsfall einen Anteil vom zugesprochenen Betrag erhalten. 

Während bei Prozessverlust keine Kosten entstehen, muss man im Falle eines Gewinns je nach Vereinbarung 20 bis 50 % des ersiegten Betrages an das Prozessfinanzierungsunternehmen abgeben.

Für Konsumentinnen/Konsumenten kommt diese Form der Verfahrensfinanzierung nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht, da die Prozesskostenfinanzierer nur in Verfahren mit sehr hohen Streitwerten einsteigen. Eine Kostenübernahme wird im Vorfeld regelmäßig auch nur dann zugesagt, wenn ein Gewinn des Prozesses aus Sicht des Unternehmens als wahrscheinlich angesehen wird.

WICHTIG

Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Rechtsschutz-Paketen. Überlegen Sie vor Abschluss genau, welche Risiken Sie wirklich abdecken wollen.

Häufig werden Fahrzeug- und Privat-Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen: Diese übernehmen aber bei typischen Streitigkeiten aus Konsumentengeschäften, wie solche wegen mangelhafter Lieferungen, keine Kostendeckung!

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