Laufzeit und Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Laufzeit einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich mit einem Jahr gesetzlich festgeschrieben. Kündigen Sie den Versicherungsvertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich, verlängert er sich automatisch.
Grundsatz: Einjährige Verträge
Die Laufzeit einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich mit einem Jahr gesetzlich festgeschrieben (wenn sie nicht am Ersten eines Monats abgeschlossen wird, endet sie am nächstfolgenden Monatsersten nach Ablauf eines Jahres). Kündigen Sie den Versicherungsvertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich, verlängert er sich automatisch. Wenn die Versicherungsprämie einseitig erhöht wird, können Sie den Vertrag auch vorzeitig auflösen. In diesem Fall kann man binnen eines Monats ab Mitteilung der Erhöhung kündigen.
Der Versicherungsvertrag kann außerdem nach jedem Schadensfall von beiden Vertragsteilen gekündigt werden. Bevor man die bestehende Versicherung kündigt, empfiehlt es sich jedoch, die schriftliche Zusage einer anderen Versicherung einzuholen. Versicherungsunternehmen sind nämlich nicht dazu verpflichtet, Verträge abzuschließen. Notorische Unfallfahrerinnen/Unfallfahrer werden von keiner Versicherung gerne genommen. Regelmäßig muss bei der Antragstellung auch angegeben werden, ob man bereits einmal von einer anderen Versicherung gekündigt wurde.
Wer von drei Versicherungen abgewiesen wurde, kann eine Zuweisung zu einer Versicherung durch den Versicherungsverband erreichen. In einem solchen Fall muss man allerdings mit einer höheren Versicherungsprämie oder im Schadensfall mit einem Selbstbehalt in der Höhe der höchsten Jahresprämie rechnen.
Versicherung geht auf Käuferin/Käufer über
Wird das Fahrzeug verkauft, geht die Kfz-Haftpflichtversicherung auf die Käuferinnen/Käufer über. Wollen diese den Vertrag nicht, müssen sie die Versicherung innerhalb eines Monats ab dem Kauf kündigen. Wird das Kraftfahrzeug abgemeldet oder verschrottet, muss eine entsprechende Meldung an die Versicherung und an die Zulassungsbehörde gemacht werden. Auf diese Weise bekommt man den Prämienanteil, der noch nicht verbraucht wurde, wegen Wegfall des versicherten Interesses zurück.
Kommen Sie durch ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug zu Schaden und ist Ihnen dessen Kfz-Kennzeichen bekannt, können Sie beim Fachverband der Versicherungsunternehmungen eine Versicherungsauskunft einholen. Dort erhalten Sie Name und die Adresse der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters. Kann das gegnerische Fahrzeug nicht identifiziert werden oder ist es nicht versichert bzw. zugelassen, so können Sie aus einem Garantiefonds entschädigt werden, der beim Fachverband eingerichtet ist.
Material
Versicherungsvertrag kündigen.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Konsument | Arbeiterkammer
MUSTERBRIEF: Rücktritt von einem Versicherungsvertrag.
AK Musterbriefe-Datenbank zum Thema Konsumentenschutz.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
VKI Ratgeber: Gut versichert - Das Konsument-Versicherungsbuch
Erhältlich beim VKI oder im Buchhandel. Kosten € 19,90.
Buch: Gut versichert. Das KONSUMENT-Versicherungsbuch | KONSUMENT.AT
Wegweiser zum E-Auto.
Erhältlich beim Energiesparverband.
www.energiesparverband.at/publikationen/aktuelle-broschueren
Infoflyer: Autokauf in der EU.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
Publikationen | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Links
Das Online-Tool „Versicherung kündigen“ der Arbeiterkammer zeigt, wie Sie Versicherungsverträge kündigen können – von der Ablebensversicherung bis zum Zukunftsvorsorgevertrag.
Online- Tool „Versicherung kündigen“ | Arbeiterkammer
Kfz-Versicherungen - Prämienvergleiche. Informationen des VKI.
Kfz-Versicherungen - Geld auf der Straße | KONSUMENT.AT
Versicherung: Vertragsabschluss, Versicherungsarten, Ertrag oder Versicherungsleistung. Informationen der Finanzmarktaufsicht.
https://www.fma.gv.at/versicherung/
Bonus Malus System bei Fahrzeugversicherungen. Informationen des ÖAMTC.
www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/versicherung/bonus-malus-system-bei-fahrzeugversicherungen-16180308
Tipps des ARBÖ-Expertenteams zu Neu- und Gebrauchtwagenkauf sowie zum Autokauf zwischen Privatpersonen.
http://www.arboe.at/auto-motor-rad/rund-ums-auto/kaufen-importieren-leasen-erben/auto-kaufen/
Das Vergleichsportal Durchblicker gibt einen Überblick über vers. Angebote bei Versicherungen, Strom/Gas, Finanzen und Telefon/Internet.
www.durchblicker.at
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
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