Versicherte Risiken der Haushaltsversicherung

Nicht jedes Risiko wird durch eine Haushaltsversicherung gedeckt. So ist z.B. das Risiko eines Hochwassers gesondert abzuschließen.

Inkludierte Risiken

Üblicherweise bei einer Haushaltsversicherung inkludierte Risiken sind

  • Feuer,
  • Sturmschaden,
  • Leitungswasser,
  • Einbruchdiebstahl und
  • allenfalls Glasbruch.

Die Feuerversicherung

... deckt Schäden, die durch Brand, direkten Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugzeugen sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser verursacht werden. Nicht versichert sind regelmäßig sogenannte Sengschäden, die beispielsweise beim Bügeln oder durch Zigarettenglut entstehen können. Auch indirekte Blitzschäden, die Schäden an elektrischen Leitungen verursachen können, sind in der Regel nicht vom Versicherungsschutz umfasst.

Die Sturmschaden-Versicherung

... deckt Schäden und Folgeschäden, die durch einen Sturm mit mehr als 60 km/h oder durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch verursacht wurden.

Die Leitungswasserversicherung

Auch gegen Schäden durch Leitungswasser kann man sich versichern. Wird das Wohnungsinventar durch Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren oder aus Zentralheizungsanlagen beschädigt, kommt die Leitungswasser-Versicherung regelmäßig für die Schäden auf. Wasserschäden, die durch Reinigungs-, Grund- oder Hochwasser entstehen, werden hingegen meistens nicht ersetzt.

Die Einbruchdiebstahl-Versicherung

... deckt Schäden und Folgeschäden ab, die durch einen Einbruch und durch Beraubung entstanden sind. Ein Einbruchdiebstahl liegt dann vor, wenn jemand gewaltsam in verschlossene Räumlichkeiten eindringt. Wertgegenstände werden von der Versicherung meist nur bis zu einer bestimmten Obergrenze ersetzt. Die maximale Entschädigungshöhe hängt dabei auch davon ab, auf welche Weise und wie sicher sie von den Versicherten verwahrt worden sind. Schäden durch Vandalismus werden in der Regel nur bei entsprechender Vereinbarung ersetzt.

Wertgegenstände

Berücksichtigen Sie bei der Aufbewahrung von Wertgegenständen die Vorgaben der Versicherung, um im Schadensfall Wertersatz zu erhalten. Machen Sie sich rechtzeitig Listen Ihrer Wertgegenstände und fertigen Sie Fotos an!

Eine Glasbruch-Versicherung

... leistet finanziellen Ausgleich für Schäden, die bei Tür- und Fensterscheiben, Spiegeln, Bildern- und Möbelverglasungen bis zur Größe von 5m² durch Bruch entstehen. Nicht versichert sind regelmäßig solche Schäden, die durch Zerkratzen oder Absplittern entstehen. Schäden an Hohlgläsern, Beleuchtungskörpern oder Sonderverglasungen sind meist ebenfalls nicht vom Versicherungsschutz umfasst.

WICHTIG

Die Gesamtversicherungsprämie, die bei der Haushaltsversicherung zu bezahlen ist, besteht zu einem großen Teil aus der Prämie für die Glasbruch-Versicherung. Überlegen Sie deshalb, ob eine Glasbruchversicherung im Einzelfall wirklich notwendig ist. Unter Umständen können Sie viel Geld sparen, wenn Sie auf die Glasbruchversicherung ganz verzichten, laufend weniger Versicherungsprämie zahlen und für einen allfälligen Glasschaden selbst aufkommen.

Was heißt Neuwert?

Grundsätzlich haben Sie im Schadensfall bei der Haushalts- und Eigenheimversicherung Anspruch auf den Neuwert einer beschädigten oder abhanden gekommenen Sache. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Wert der Sachen vor Beschädigung noch mindestens 40% des Wiederbeschaffungspreises betrug. Ist dies nicht der Fall, zahlen Versicherungsunternehmen in der Regel nur den Zeitwert (tatsächlichen Wert).

WICHTIG

In der Regel sieht der Vertrag einer Haushaltsversicherung als Voraussetzung für den Versicherungsschutz vor, dass die Wohnung mindestens 270 Tage im Jahr bewohnt werden muss.

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