Details zur Eigenheimversicherung

Feuer, Wasser, Sturm - die Folgen können verheerend sein. Vor Schäden an Gebäuden kann man sich durch den Abschluss einer Eigenheimversicherung schützen. Die Eigenheimversicherung wird auch als Bündelversicherung bezeichnet, da eine Polizze oft mehrere Versicherungssparten zusammenfasst. In der Regel ist die Haushaltsversicherung Bestandteil der Eigenheimversicherung. Eine Ausnahme besteht beispielsweise dann, wenn der Besitzer eines Hauses nur die Eigenheimversicherung - dann  Gebäudeversicherung genannt -  abschließt, während Mieter:innen selbständig eine Haushaltsversicherung abschließen.

 

Sachversicherung und Haftpflichtversicherung

Zusätzlich zu den Kerndeckungen wie der Schutz gegen Feuer, Sturm, Wasserschäden und Einbruch ist in einer Eigenheimversicherung üblicherweise auch eine Haftpflichtversicherung inkludiert. Diese umfasst den Schutz gegen Ansprüche Dritter, die Versicherungsnehmer:innen als Haus- bzw. Grundstückseigentümer treffen. Zu denken ist dabei beispielsweise an Schadenersatzforderungen von Passant:innen, die aufgrund der Vernachlässigung der Schneeräumpflicht verletzt wurden.

Grundsätzlich sind alle Gebäude und Nebengebäude (auch Garagen, Schuppen und Abstellräume), die im Versicherungsvertrag angegeben sind, vom Versicherungsschutz umfasst. Zum Gebäude zählen auch die Grund- und Kellermauern und auch alle damit fest verbundenen Einbauten und Adaptierungen. So unterliegen auch Anstriche, sanitäre Einrichtungen, geklebte Wand- und Bodenbeläge, Wasser-, Elektro- und Gasinstallationen dem Versicherungsschutz.

Pflichten der Versicherungsnehmer:innen

Bei einem Leitungswasserschaden, kommt die Versicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen für den Schaden auf. Keine Leistung wird erbracht, wenn bei längerer Abwesenheit der Versicherten der Hauptwasserhahn nicht abgesperrt oder eine wasserführende Heizungsanlage während einer Heizperiode nicht durchgehend betrieben wird. Achten Sie unbedingt darauf, damit Sie die Kosten eines möglichen Schadens nicht selbst tragen müssen!

Rohbauversicherung und Neuwert

In der Regel sind Gebäude zum Neuwert (= Wiederbeschaffungswert) versichert. Das bedeutet, dass man im Schadensfall die Reparaturkosten bzw. jene Kosten ersetzt bekommt, die für die Wiederherstellung des Zustandes vor dem Schadensereignis notwendig sind. Voraussetzung dafür ist, dass als Versicherungssumme der tatsächliche Neubauwert und kein geringerer Wert vereinbart wurde und somit keine Unterversicherung bestand.

Wird ein neues Haus gebaut, muss vor Baubeginn eine eigene Rohbauversicherung abgeschlossen werden, um eine Deckung für Schäden, die am Rohbau entstehen, abzudecken. Häufig verlangen Versicherungsunternehmen für die Rohbauversicherung für eine bestimmte Zeit keine Prämien, wenn bei ihnen anschließend eine Eigenheimversicherung abgeschlossen wird.

WICHTIG

Informieren Sie die Versicherung von allen wesentlichen Zu- und Umbauten sowie von Verbesserungen, die am Gebäude vorgenommen werden. Im Fall einer Wertsteigerung sollte die Versicherungssumme erhöht werden, damit Sie im Schadensfall auch wirklich den höchstmöglichen Ersatz bekommen.

Versicherung geht auf Käufer:in einer Liegenschaft über

Im Falle einer Veräußerung der versicherten Liegenschaft geht der Versicherungsvertrag auf den:die Käufer:in über. Der Vertrag kann allerdings sowohl von dem:der Käufer:in, als auch vom Versicherungsunternehmen gekündigt werden. Die Frist von einem Monat beginnt ab dem Erwerb der Liegenschaft (Eintragung ins Grundbuch) bzw. ab Kenntnis des Versicherungsvertrages zu laufen.

WICHTIG

Manchmal ist im Schadensfall zwar sicher, dass Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Versicherungsleistung haben, doch es muss erst geklärt werden, wie hoch sie sein wird. In einem solchen Fall können Sie einen Teil der Versicherungssumme als Akontozahlung verlangen.

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