Unbestellte Zusendungen

Was tun, wenn eine an Sie adressierte, aber unbestellte Ware in Ihrem Postfach landet? Ja, man kann sie behalten behalten oder auch wegwerfen. Dieses Recht wird Konsumentinnen und Konsumenten von unbestellten Zusendungen ausdrücklich eingeräumt.

Es kommt immer wieder vor, dass Firmen ohne Bestellung und ohne dass vorher irgendein Kontakt bestand, Waren wie zum Beispiel Bücher oder Kalender einfach unverlangt zusenden. In einem Begleitbrief wird um die Bezahlung der Ware mittels beiliegenden Erlagscheins oder um Rücksendung des Pakets ersucht. Man muss weder das eine noch das andere tun. Die Ware kann man einfach behalten oder sie auch wegwerfen. Dieses Recht wird Konsumentinnen/Konsumenten von unbestellten Zusendungen ausdrücklich eingeräumt.

Anders verhält es sich natürlich mit Zusendungen, die man aufgrund eines offensichtlichen Irrtums erhalten hat. In diesem Fall muss man den Irrtum aufklären und kann die Ware nicht als unbestellte Zusendung behalten.

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