Rechtsschutzversicherung

Um das Kostenrisiko gerichtlicher Verfahren abzudecken, kann man eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Am häufigsten werden Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen, um Risiken im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, mit strafgerichtlichen Verfahren und Schadenersatzansprüchen aus dem täglichen Leben oder aus der beruflichen Tätigkeit abzudecken.

Für welche Risiken ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?

Man kann nie wissen, ob man einmal in einen Rechtsstreit gerät oder juristischen Rat benötigt. Kommt es dazu, können unter Umständen hohe Kosten anfallen, denn Prozesse sind immer mit dem Risiko einer zumindest teilweisen Niederlage verbunden.

Wer den Prozess verliert, muss nicht nur die eigenen Kosten, sondern auch die Kosten der Gegenseite bezahlen. Selbst wenn man im Verfahren uneingeschränkt Recht bekommt, kann es vorkommen, dass die Gegenpartei zum Ersatz der eigenen Verfahrenskosten nicht in der Lage ist.

Daher sollten Konsument:innen bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung stets darauf achten, dass genannte Rechtsschutzrisiken vom Versicherungsvertrag gedeckt sind.

Für jedes Gebiet ein eigener Rechtsschutz

Das Angebot von Rechtsschutzversicherungen ist vielfältig: Sie werden für verschiedene Lebensbereiche und in sehr unterschiedlichen Paketen angeboten.

Am häufigsten werden Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, um Risiken im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (Fahrzeug-Rechtsschutz, Lenker-Rechtsschutz), mit strafgerichtliche Verfahren und Schadenersatzansprüchen aus dem täglichen Leben (Privat-Rechtsschutz) oder aus der beruflichen Tätigkeit (Berufs-Rechtsschutz, Betriebs-Rechtsschutz) abzudecken.

Bei Streitigkeiten aus Konsumentengeschäften spielen vor allem der allgemeine Vertrags-Rechtsschutz und der Fahrzeug-Rechtsschutz, der Beratungs-Rechtsschutz sowie der Grundstückseigentums- und Miet-Rechtsschutz eine bedeutende Rolle.

WICHTIG: In der Regel sind die Kosten der Rechtsschutzversicherungen mit den Kosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) gedeckelt. Es gibt jedoch unterschiedliche Entlohnungsmöglichkeiten von Rechtsanwält:innen (Pauschal, RATG, Stundensatz). Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und diese die Deckung ausgesprochen haben, sollten Sie zur Vermeidung eigener Kosten keine Stundensatzvereinbarung mit dem/der Rechtsanwält:in abschließen, da derartige Mehrkosten in der Regel vom Versicherungsschutz nicht gedeckt sind.

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