Versicherte Gegenstände der Haushaltsversicherung

Die Sachversicherung in der Haushaltsversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen des Wohnungsinhalts ab, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchsdiebstahl beschädigt werden oder abhandenkommen. Zum versicherten Wohnungsinhalt gehört die Wohnungseinrichtung und alles, was üblicherweise dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dient.

Geschützt sind nicht nur jene Gegenstände, die im Eigentum des:der Versicherten stehen, sondern auch solche von Eheleuten, Lebensgefährten, Kindern und Verwandten, die im gleichen Haushalt leben oder von Gästen, die unentgeltlich beherbergt werden. Üblicherweise sind auch Gegenstände im Keller oder auf dem Dachboden mitversichert.

Auch Glasbruch kann mitversichert werden. Sofern keine Gebäudeversicherung besteht, sind auch Mauern, Tapeten, Verfliesungen, Fenster, Türen, Böden, Heizungsanlagen, Badezimmereinrichtungen, Armaturen und Klosetts von der Versicherung erfasst.

Summenversicherung oder Pauschalversicherung

Der Betrag, bis zu dem der Haushalt versichert werden soll (Versicherungssumme), kann auf zwei Arten festgestellt werden: Entweder wird der Wert des Wohnungsinventars genau festgestellt (Summenversicherung) oder der versicherte Betrag wird pauschal nach der Wohnungsgröße und der Einordnung in eine von mehreren vorgegebenen Ausstattungskategorien festgesetzt. In der Praxis erfolgt meist eine pauschale Festsetzung der Versicherungssumme.

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