Was ist eine Berufsunfähigkeits­versicherung?

Berufsunfähigkeit liegt da­nn vor, wenn die eigene Arbeitsfähigkeit durch ein unvorhergesehenes Ereignis - das kann eine Erkrankung oder ein Unfall sein -  über sechs Monate um mehr als die Hälfte vermindert wird.

Wann tritt Berufsunfähigkeit ein?

Wer in Österreich sozialversichert ist, hat im Falle der Berufsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf staatliche Pensionsleistungen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, privat vorzusorgen.

Jede:r fünfte Österreicher:in wird berufsunfähig. In neun von zehn Fällen ist eine Krankheit die Ursache, bei jedem zehnten Fall ist ein Unfall der Grund für die Berufsunfähigkeit.

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die eigene Arbeitsfähigkeit durch ein unvorhergesehenes Ereignis, wie etwa eine Krebserkrankung oder die Lähmung nach einem Unfall, über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten um mehr als die Hälfte eingeschränkt wird. Die Feststellung der Berufsunfähigkeit erfolgt durch Sachverständige. Um eine staatliche Berufsunfähigkeitspension beziehen zu können, muss man in der Regel in den letzten 15 Jahren mindestens 90 Versicherungsmonate vorweisen.

Die Höhe der staatlichen Berufsunfähigkeitspension richtet sich nach der bisherigen Versicherungsdauer und dem monatlichen Einkommen. Sie liegt in der Regel unter dem Einkommen, das vor der Berufsunfähigkeit erzielt wurde. Um den bisherigen Lebensstandard zu sichern, wird häufig eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

Unterschied zur staatlichen Berufsunfähigkeitspension

Ein Vorteil der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass die Rentenzahlung im Gegensatz zur staatlichen Berufsunfähigkeitspension oft ohne Mindestversicherungszeiten erfolgt. Zudem kann vereinbart werden, dass ein Rentenanspruch auch dann besteht, wenn bei Eintritt der Berufsunfähigkeit kein Beruf mehr ausgeübt wird.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Versicherungsleistungen auch dann erbracht werden, wenn die Versicherten zwar ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können, jedoch in der Lage wären, einen anderen Beruf auszuüben, der ihren Fähigkeiten entspricht.

Beispielsweise erhält ein Chirurg, der nach einem Unfall nicht mehr operieren kann, die Versicherungsleistung auch dann, wenn er noch in der Lage ist, als ärztlicher Berater oder Lehrender zu arbeiten. Anders verhält es sich bei der staatlichen Berufsunfähigkeitsprüfung: Hier wird oft eine abstrakte Verweisung auf einen anderen, möglicherweise schlechter bezahlten Beruf vorgenommen.

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