Bauträgervertrag

Wer eine Wohnung kaufen will, die erst errichtet wird, muss meist hohe Vorauszahlungen an den Bauträger leisten. Das Bauträgervertragsgesetz schützt die Käuferinnen/Käufer vor dem Verlust dieser Vorauszahlungen, falls das Bauunternehmen insolvent wird.

Absicherung der geleisteten Zahlungen

Bauträger, die vor der Fertigstellung einer Wohnung Zahlungen von mehr als 150 Euro pro m2 verlangen, müssen Käuferinnen/ Käufer umfassend über den vorgesehenen Vertragsinhalt informieren. Sie sollen auch für eine Absicherung der geleisteten Zahlungen sorgen. Das kann 

  • z.B. durch eine Bankgarantie
  • oder eine Versicherung erfolgen.
  • Aber auch eine ausreichende grundbücherliche Sicherstellung ist möglich. Sie ist verbunden mit einer Zahlung nach Ratenplan, bei der die Zahlungen dem Baufortschritt entsprechen. Bei dieser besonders häufigen Sicherungsmethode ist auch ein Treuhänderunternehmen zu bestellen. Dort wird das Geld hinterlegt. Er oder sie muss auch Käuferinnen/Käufer über die wesentlichen Vertragspunkte in rechtlicher Hinsicht belehren.

 Rücktritt unter bestimmten Umständen möglich

Bauträgerverträge (Vor-Anwartschafts- oder Kaufverträge) sind Vereinbarungen über den Kauf von Eigentum oder über ein Mietrecht an Wohnungen oder Gebäuden, die erst errichtet oder saniert werden. Solche Verträge sind schriftlich zu errichten und müssen einen bestimmten Mindestinhalt (z.B. genaue Pläne und Baubeschreibungen des Projekts, Angaben zur Ausstattung, spätester Übergabetermin, Preis) aufweisen. 

Käuferinnen/Käufer können vom Bauträgervertrag kostenlos zurücktreten, wenn sie nicht mindestens eine Woche vor dem Vertragsabschluss schriftlich über den genauen Vertragsinhalt und über die Absicherung der Vorauszahlungen informiert wurden. Der Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden.

Ein Rücktritt ist auch möglich, wenn eine Wohnbauförderung nicht gewährt wird, die im Vertrag vereinbart wurde. In diesem Fall können die KäuferInnen innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt zurücktreten, zu dem sie vom Ausbleiben der Wohnbauförderung informiert wurden.

WICHTIG
Ein Bauträger muss Ihnen bei einer Eigentumswohnung, die neu errichtet wird, einen Haftrücklass von mindestens zwei Prozent des Kaufpreises für einen Zeitraum von drei Jahren gewähren. Unter Haftrücklass versteht man einen bestimmten Betrag, den die Käuferin/der Käufer einbehalten kann. Er dient zur Sicherung allfälliger Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche der Käuferinnen/der Käufer. Der Haftrücklass kann auch in Form einer Garantie oder Versicherung festgelegt werden.

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