Beihilfen und Förderungen für Mietwohnungen

In allen Bundesländern gibt es Möglichkeiten, bei Bedarf Unterstützungs- und Förderungsleistungen zum Wohnen zu bekommen. Die Wohnbauförderungsgesetze sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. 

Gemeinnützige und auch private Bauträgerunternehmen können für die Errichtung von Mietwohnungen öffentliche Förderungsmittel erhalten. Diese Wohnungen sind daher für Mieterinnen/Mieter sowohl bei den einmaligen als auch bei den laufenden Kosten günstiger als frei finanzierte Wohnungen.

Wer eine geförderte Wohnung bekommen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Einkommen muss unter den festgelegten Höchstgrenzen liegen.
  • Die Familiengröße oder das Alter spielen eine Rolle.
  • Ein dringendes Wohnbedürfnis muss bestehen.

Wird eine geförderte Mietwohnung weitergegeben, muss die Nachmieterin/der Nachmieter ebenfalls die Förderungsbedingungen erfüllen. Neben dieser Objektförderung gibt es auch individuelle Unterstützungen. Die Höhe der Wohnbeihilfe ist in der Regel abhängig von

  • den Einkommensverhältnissen,
  • von der Familiengröße,
  • von den Wohnungskosten.

Wohnbeihilfe wird nur gewährt, wenn ein dringendes Wohnbedürfnis besteht und das Objekt dauernd bewohnt wird.

Auch Sanierungsförderungen sind möglich. In einigen Bundesländern wird an Bedürftige auch einmal pro Jahr ein Heizkostenzuschuss ausbezahlt, den man beantragen muss. Weitere Beihilfen werden bei besonderer Bedürftigkeit auch im Rahmen der Sozialhilfe gewährt.

Anspruch auf Mietzinsbeihilfe hat man nur bei einem sehr geringem Einkommen und wenn der Hauptmietzins aufgrund von Sanierungsarbeiten erhöht wird oder ein sogenannter Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag nach dem Mietrechtsgesetz eingehoben wird. Die Mietzinsbeihilfe ist beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.

Auch für die barrierefreie Gestaltung von Wohnungen gibt es verschiedene Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten, die je nach Bundesland unterschiedlich sind. Information dazu erhält man bei den jeweiligen Landesstellen des Bundessozialamts.

WICHTIG
Verschenken Sie keine möglichen Unterstützungsleistungen. Sie sollten auf jeden Fall feststellen, ob Sie in Ihrer persönlichen Lebenssituation nicht Anspruch auf eine Förderung haben. Alle individuellen Förderungen müssen Sie rechtzeitig beantragen, da sie normalerweise nicht rückwirkend bewilligt werden. Die genauen Voraussetzungen für eine individuelle Förderung erfahren Sie bei der zuständigen Wohnbauförderungsstelle Ihres Bundeslandes.

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