Werbung, die an Kinder und Jugendliche gerichtet ist
KInder gelten als besonders schützenswert, was Werbung betrifft. Details der Schutzbestimmungen sind allerdings noch nicht ausjudiziert.
Eine direkt an Kinder gerichtete Aufforderung, ein Produkt zu kaufen, oder eine direkte an Kinder gerichtete Aufforderung, die Eltern oder andere Erwachsene zu überreden, ein Produkt für sie zu kaufen ist jedenfalls unzulässig. Bis zu welchem Alter „Kinder“ im Sinn dieser Bestimmung gemeint sind, ist vom Gericht (EuGH) noch nicht endgültig entschieden; der OGH geht davon aus, dass die Grenze zumindest bei 14 Jahren liegt, sodass jedenfalls alle bis 14jährigen von dieser Bestimmung geschützt sind. Auch der Umfang der „direkten Aufforderung zum Kauf“ ist noch nicht ganz geklärt, sicher ist jedenfalls, dass damit zumindest jede unmittelbare im Imperativ formulierte Aufforderung unzulässig ist (zB „Komm und kauf“, „Hol dir jetzt dein Stickerbuch“).
In der Fernsehwerbung gilt eine etwas andere Formulierung: Eine direkte Kaufaufforderung an Minderjährige ist unzulässig, wenn sie die Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit der Minderjährigen (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) ausnützt.
Die Werbung darf Minderjährige auch nicht unmittelbar dazu auffordern, ihre Eltern oder dritte Personen die beworbenen Produkte (Waren oder Dienstleistungen) zu kaufen und darf nicht das besondere Vertrauen ausnützen, das Minderjährige zu Eltern, Lehrern und anderen Vertrauenspersonen haben.
Dazu gibt es auch den Verhaltenskodex der Österreichischen Rundfunkveranstalter hinsichtlich der Bewerbung besonders zucker-, salz und fetthaltiger Produkte vor, in und nach Kindersendungen.Für die Werbung im ORF gelten über den Verhaltenskodex hinausgehende strengere Vorschriften zum Schutz von Kindern bis zum 14. Lebensjahr: Im ORF ist jegliche Werbung, die an unmündige Minderjährige gerichtet ist, unmittelbar vor und nach Kindersendungen unzulässig.
Material
Onlinewerbung als Falle für Kinder.
Erhältlich bei Saferinternet.
www.saferinternet.at/news-detail/online-werbung-als-falle-fuer-kinder/
Was sind Kettenbriefe? Informationen von Saferinternet.at
Verhaltenskodex hinsichtlich unangebrachter audiovisueller kommerzieller Kommunikation im Zusammenhang mit Kindersendungen und Lebensmittel.
Erhältlich beim Werberat Österreich.
www.werberat.at/show_4367.aspx
Ethik-Kodex - Das Selbstbeschränkungssystem in Österreich.
Erhältlich beim Werberat Österreich.
www.werberat.at/show_4267.aspx
Dos & Don`ts in der Werbung dargestellt an praktischen Beispielen und Wort-Bild-Erklärungen.
Erhältlich beim Werberat Österreich.
www.werberat.at
Telefonwerbung - unerbetene Werbeanrufe.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Links
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Wichtige Fakten & Tipps zum Internet von Saferinternet.
www.saferinternet.at
Informationsplattform der Internet Ombudsstelle (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) zu Internet-Betrug und betrugsähnlichen Online-Fallen.
https://www.watchlist-internet.at/
Aktuelle Liste zu Beschwerdefällen beim Werberat Österreich.
www.werberat.at/beschwerdeliste.aspx
Informationen der RTR GmbH zum E-Commerce-Gesetz und zur Eintragung in die „ECG-Liste“, um keine Werbe-E-Mails zu erhalten.
www.rtr.at/de/tk/TKKS_ECGEintrag
Kontakt
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https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_Schlichtung01
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