Missbrauch einer ­marktbeherrschenden Stellung

Wenn ein Unternehmen einen so hohen Marktanteil hat, dass es keine Konkurrenz hat, besteht die Gefahr, dass diese Situation zulasten von Konsumentinnen und Konsumenten ausgenützt wird. Solcher Missbrauch liegt vor allem dann vor, wenn das Unternehmen seine Marktstellung dazu einsetzt, unangemessen hohe Preise zu verlangen.

Auch das Bündeln von Leistungen kann missbräuchlich sein. In diesem Fall bekommt man die gewünschte (einzelne) Leistung nicht, ohne zusätzlich noch ein paar weitere Leistungen, die man eigentlich gar nicht wollte, mitkaufen zu müssen.

Ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung liegt auch dann vor, wenn das dominante Unternehmen Waren unter dem Einstandspreis verkauft, um damit die Konkurrenz vom Markt zu drängen. In diesem Fall kann der Einsatz des Kartellrechts auch dazu führen, dass das günstige Produkt des marktbeherrschenden Unternehmens wieder teurer wird. Kurzfristig scheint dies natürlich für die KonsumentInnen nachteilig, mittel- und langfristig sollten aber die Vorteile überwiegen, wenn der Wettbewerb aufrechterhalten wird.

Das Kartellgesetz verbietet daher jeden Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

WICHTIG
Auch in Verfahren vor dem Kartellgericht wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung hat die Bundesarbeitskammer ebenso wie die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt ein Antragsrecht, nicht aber Sie als Konsumentin oder als Konsument.

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