Wohnbauförderung von Eigenheimen

Der Neubau und die Sanierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern werden mit öffentlichen Förderungsmitteln unterstützt.

Die Förderung kann in verschiedenen Formen erfolgen:

  • Gewährung von günstigen Förderungsdarlehen und Eigenmittelersatzdarlehen
  • Zuschüsse zur Rückzahlung von Darlehen (entweder nur Zinsen, oder auch Zinsen und Kapital)
  • einmalige nicht rückzahlbare Zuschüsse
  • Übernahme einer Bürgschaft durch das Land
  • Gewährung von individueller Wohnbeihilfe

Die Wohnbauförderung ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Allgemein gilt jedoch, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen. Weiters muss beabsichtigt sein, das geförderte Wohnobjekt zum Hauptwohnsitz zu machen und die bisherige Wohnung aufzugeben. Für die Förderung gelten meist auch Obergrenzen für die Wohnnutzfläche. Besondere Förderungen sind in der Regel für Jungfamilien sowie für ökologische, energiesparende Bauweisen möglich.

WICHTIG
Erkundigen Sie sich über die Wohnbauförderungsbestimmungen Ihres Landes schon rechtzeitig, bevor Sie mit der näheren Planung Ihres Bauvorhabens beginnen. Spezielle Förderungen können die Errichtung von Niedrigenergie- oder Passivhäusern oder die Nutzung erneuerbarer Energieträger erleichtern.

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