Grundbuchauszug 

Eigentumsverhältnisse und Belastungen der Immobilie kann man im Grundbuch nachlesen.

Einen Grundbuchsauszug erhält man beim Bezirksgericht, bei Notariaten und Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten. Auch im Internet ist die Abfrage des Grundbuchs gegen Bezahlung möglich. 

Beim Haus- und Grundkauf sind oft Immobilienmaklerinnen/Immobilienmakler beteiligt. Man muss daher ihre Kosten sowie die sonstigen Nebenkosten zum angegebenen Kaufpreis hinzurechnen. Für die Erstellung des Kaufvertrags und die Abwicklung des Kaufs ist das Hinzuziehen von Anwältinnen/Anwälten oder Notariaten empfehlenswert. Diese können auch sicherstellen, dass der Kaufpreis erst ausbezahlt wird, wenn die Grundbuchseintragung erfolgt ist.

WICHTIG
Bedenken Sie, dass Sie zwar Änderungen am Haus, nicht aber an der Lage des Grundstückes vornehmen können. Machen Sie sich daher mit der Umgebung vertraut. Besichtigen Sie die Liegenschaft zu unterschiedlichen Zeiten und Wochentagen. So können Sie die Lichtverhältnisse, eventuellen Umgebungslärm oder sonstige Besonderheiten feststellen.

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