Fertighaus

Etwa ein Drittel der neu errichteten Ein- und Zweifamilienhäuser sind Fertigteilhäuser. Der Großteil dieser Häuser wird aus Holz errichtet. Es gibt aber auch Fertigteilhäuser aus Ziegel oder Wohnbeton. Am kostengünstigsten ist die Wahl eines vorgeplanten Haustyps (Typenhaus), bei dem keine oder nur sehr kleine Abänderungen gewünscht werden. 

Es ist allerdings bei manchen Fertigteilhausfirmen auch möglich, individuell geplante Häuser in Fertigbauweise anzufertigen. Die meisten Käuferinnen/Käufer gehen von einem bestimmten Haustyp aus, zu dem sie dann ihre Sonderwünsche einbringen. Diese sind allerdings auch extra zu bezahlen.

Der Österreichische Fertighausverband

Der Österreichische Fertighausverband ist ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer österreichischer Betriebe die Fertighäuser anbieten. Seine Mitgliedsfirmen haben sich zur Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards verpflichtet. Die laufende Überwachung und Kontrolle erfolgt durch unabhängige Prüfinstitute. Nach drei erfolgreich bestandenen Kontrollen, verleiht der Verband das „Gütezeichen Fertighaus" an seine Mitgliedsfirmen. Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität vergibt ebenfalls ein Prüfzeichen. Dieses können auch Fertighausfirmen, die keine Mitglieder des Fertighausverbandes sind, erhalten. Es handelt sich dabei um das „Austria Gütezeichen".

Der Fertighausverband hat für seine Mitgliedsfirmen festgelegt, welche Mindestleistungen bei einem „schlüsselfertigen Haus" und bei einem „Ausbauhaus" erbracht werden müssen. Auch für einen Keller oder für eine Fundamentplatte aus Fertigteilen haben sich die Verbandsmitglieder zu einem Mindestleistungsumfang verpflichtet. Dasselbe gilt auch für die Herstellung eines ausbaufähigen Dachgeschoßes. Zur Beendigung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Konsumentinnen/Konsumenten sowie Mitgliedsfirmen, hat der Fertighausverband eine unabhängigen Ziviltechnikerin bzw. einen unabhängigen Ziviltechniker als Fertighaus-Ombudsman bestellt.

Ausbaustufen

Ein Ausbauhaus wird außen weitgehend fertig geliefert und montiert. Der Innenausbau muss dabei noch selbst durchgeführt werden.
Nur bei einem schlüsselfertigen Haus sind folgende Leistungen inkludiert:
  • die Herstellung des Fußbodens,
  • die Verspachtelung der Wandoberflächen,
  • die Verfliesung,
  • der Dachausbau,
  • der Innenausbau (Stiegen, Innentüren, Balkone, Anstriche, Geländer),
  • Sanitärinstallationen und Geräte,
  • Heizung und Elektroinstallationen.

Zusätzlich zum Fertighaus fallen jedenfalls noch die Kosten an für:

  • den Keller bzw. die Fundamentplatte,
  • die Rauchfänge,
  • die Blitzschutzanlage,
  • die Außenanlagen und Außenstiegen,
  • die Herstellung einer Garage bzw. eines PKW-Abstellplatzes,
  • die Herstellung der Zufahrts- und Zugangswege am Grundstück,
  • die Gestaltung und Bepflanzung des Gartens,
  • die Umzäunung des Grundstücks und die Gehsteigherstellung .
  • die Herstellung der Anschlüsse an den Kanal (vom öffentlichen Kanal bis zur Unterkante des Fertighauses), an das Gasnetz (vom Zählerplatz bis zu den Geräten), an die Stromversorgung (vom Elektroanschluss von der Straße bis zum Hausverteiler) und an die öffentliche Wasserleitung (vom Zählerplatz zur Unterkante des Fertighauses).

Diese Arbeiten müssen von befugten Handwerksbetrieben durchgeführt werden, die die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten schriftlich bestätigen müssen.

Zahlungsbedingungen

Bevor man einen Kaufvertrag unterzeichnet, müssen die Finanzierung und das Auftragsvolumen bis ins Detail verbindlich geklärt sein. Im Kaufvertrag werden auch die Zahlungsbedingungen festgehalten. Üblicherweise wird eine Anzahlung von 5-10% der Herstellungskosten verlangt.
Wenn das Bauträgervertragsgesetz zur Anwendung kommt - das ist dann, wenn die Käuferin oder der Käufer vor Fertigstellung mehr als Euro 150,- pro m2 Nutzfläche zahlen muss - ist die Höhe der Anzahlung bei Baubeginn auf 10% beziehungsweise 15% begrenzt. Für den Rest sollte man eine Zahlung nach dem jeweiligen Baufortschritt vereinbaren. Damit gehen Sie sicher, dass die vereinbarte Leistung auch erbracht wurde.

Die Fertighausfirmen verlangen zu ihrer eigenen Absicherung oft eine Bankgarantie. Sie soll sicherstellen, dass die Firma nach der Erfüllung ihrer Leistung auch bezahlt wird. Die Kosten von Bankgarantien sind unterschiedlich hoch und meist verhandelbar.

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