Grundkauf
Die Errichtung eines Wohnhauses ist nur auf einem als Baugrund gewidmeten Grundstück möglich. Die Bedingungen für die Bebauung sind aus dem aktuellen Flächenwidmungsplan und dem Bebauungsplan ersichtlich. Beide liegen bei dem zuständigen Gemeindeamt auf.
Bebaubarkeit
Auch aus dem Grundbuchsauszug können sich Einschränkungen der Bebaubarkeit ergeben. Es sollte auch geprüft werden, ob das Grundstück in Gefahrenzonen liegt (Hochwasser, Lawinen, Wildbäche) oder ob sonstige Beschränkungen für die Verbauung bestehen, wie das etwa im Nahebereich von Eisenbahnanlagen der Fall sein kann. Wichtig ist auch, ob das Grundstück bereits erschlossen ist, das bedeutet, dass die Anschlussgebühren für Wasser, Kanal, Strom und allenfalls auch Gas und Telefon bereits entrichtet wurden.Weitere Kosten
Bei neu gewidmeten Baugrundstücken ist in der Regel mit hohen Aufschließungs- und Anschlusskosten zu rechnen. Oft muss auch noch ein Teil des Grundstücks für die Straßenherstellung abgetreten werden. Weitere Kosten können durch eine notwendige Rodung von Bäumen, für vorgeschriebene Ersatzpflanzungen oder für den Abbruch bestehender Gebäude entstehen. Soll das Grundstück geteilt werden, wird ein Teilungsplan von einem Vermessungsbüro benötigt, was ebenfalls Kosten verursacht.
Die Geländeform, vor allem die Geländeneigung, spielt für die Bebaubarkeit eine große Rolle. Ab einer Neigung von 20% wird die Bebauung schwieriger und damit auch teurer.
Schließlich sind beim Grundstückskauf auch noch die vorgesehene Straßenzufahrt und Gehsteigherstellung zu bedenken. Außerdem spielen die Beschaffenheit des Bodens und die Grundwasserhöhe eine entscheidende Rolle.
Altlasten
Sehr teuer kann es werden, wenn nach dem Kauf „Altlasten" zum Vorschein kommen, wie zum Beispiel chemisch schwer verunreinigtes Erdreich. In diesem Fall muss meist der:die Eigentümer:in des Grundstücks für die Entsorgung und Sanierung (z.B. Sicherung des Grundwassers) bezahlen. Daher sollte man schon vor dem Kauf allen Anzeichen für mögliche Belastungen nachgehen: Gab es früher Firmen auf diesem Grundstück oder gar eine „wilde" Mülldeponie? Im Kaufvertrag sollte man sich ausdrücklich zusichern lassen, dass das Grundstück frei von solchen Altlasten ist.Beim Verkauf von Grundstücken verlangen manche Gemeinden, dass innerhalb einer bestimmten Zeit darauf ein Haus errichtet wird, um das Horten von Baugrundstücken zu vermeiden. Wenn Sie ein Grundstück in einer bestimmten Region suchen, fragen Sie auch bei den zuständigen Gemeindeämtern nach. Diese können Ihnen auch sagen ob Grundstücke in nächster Zeit als Bauland gewidmet werden.
Bevor Sie das Grundstück erwerben, besprechen Sie Ihr geplantes Bauvorhaben mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister. Sie sind Baubehörde erster Instanz.
Material
MUSTERBRIEF: Grundbuchauszug und Grundbuchsantrag für Eigentumshaus und -wohnung.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Wohnen | Arbeiterkammer
Justizbuch: Alles was Recht ist.
Erhältlich beim Justizministerium.
Justizbuch "Alles was Recht ist" - BMJ
Links
Grundbucheinsicht und Grundbuchabfrage. Informationen vom Portal oesterreich.gv.at.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/grundbuch/Seite.600220.html#EinsichtGericht
Grundstück und Wohnen im Eigentum. Infos der Arbeiterkammer und der Kammer für Architektenbüros und Ingenieurkonsulenten.
www.meingrundstueck.at
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Zeitschrift KONSUMENT.
Inhaltsverzeichnisse der Hefte des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums).
KONSUMENT-Hefte | KONSUMENT.AT
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
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