EU-Rahmenbedingungen für Flugreisen

Ihre Rechte bei Flugreisen.

Flugverspätungen oder verloren gegangenes Gepäck können für Reisende ärgerlich sein. Um Fluggäste bestmöglich zu schützen, hat die Europäische Union mehrere Regelungen eingeführt. Die wichtigsten sind:

  • EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004: Diese Verordnung legt fest, welche Ansprüche Reisende haben, wenn ein Flug verspätet ist, gestrichen wird oder die Beförderung verweigert wird.
  • Verordnung (EG) Nr. 1107/2006: Sie garantiert, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität bei Flugreisen berücksichtigt werden. Für Flughäfen und Fluglinien sind bestimmte Pflichten vorgesehen.
  • Montrealer Übereinkommen (MÜ): Dieses Übereinkommen regelt Haftungsfragen, bei Personenschäden, verlorenem Gepäck oder Verspätungsschäden.

In unserer Broschüre „Fliegen ohne Turbulenzen“ finden Sie eine umfassende Übersicht über Ihre Rechte als Fluggast. Darüber hinaus bietet sie praktische Tipps zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Unter dem Abschnitt „Wichtige Telefonnummern und Adressen“ finden Sie Kontaktdaten von Anlaufstellen, die Ihnen bei Fragen oder Problemen weiterhelfen.

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