Begriffe, die Sie kennen sollten

Damit Sie leichter Ihre Rechte als Fluggast durchsetzen können, ist es notwendig einige Begriffe zu kennen. 

Vertragliches und ausführendes Luftfahrtunternehmen

Das vertragliche Luftfahrtunternehmen ist die Fluglinie,  mit der Sie den Beförderungsvertrag abgeschlossen haben. Bei Pauschalreisen ist dies meistens der Reiseveranstalter.

Das ausführende Luftfahrtunternehmen (operating carrier) ist die Fluglinie, die den Flug tatsächlich durchführt.

Die Unterscheidung ist wichtig.  Ansprüche aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung bestehen nur gegenüber der ausführenden Fluglinie. . Haftungsansprüche bei Personen-, Gepäck- und Verspätungsschäden können nach dem Montrealer Übereinkommen gegen die  vertragliche und die ausführende Fluglinie gerichtet werden.

Auf dem Flugticket oder der Buchungsbestätigung muss angegeben werden, welche Fluglinie den Flug tatsächlich ausführen wird. Dies wird in der Regel mit „operated
by ..." vermerkt. Zeitlich sind Konsument:innen möglichst schon bei der Buchung zu informieren. Sollte es zwischen Buchung und Abflug zu einer Änderung der ausführenden Fluglinie kommen, so muss dies den Fluggästen umgehend mitgeteilt werden.

Code Share Flug

Beim Codesharing (Code-Teilung) teilen sich zwei oder mehrere Fluggesellschaften einen Flug. Ein Code Share Flug verfügt somit in der Regel über mehrere Flugnummern. Eine Flugnummer beginnt mit dem IATA-Code der Fluglinie (z. B. LH für Lufthansa, OS für Austrian Airlines), worauf eine Zahlenfolge mit bis zu vier Ziffern folgt.

Minimum Connecting Time (MCT)

Die Minimum Connecting Time (MCT) ist relevant, wenn ein Flug mit einer Umsteigeverbindung gebucht wurde. Die MCT ist die Zeit am Umsteig-Flughafen, die mindestens zwischen der Landung des Flugzeuges und dem Abflug des Anschlussfluges liegen muss, damit Fluggäste überhaupt in der Lage sind, den Anschlussflug zu erreichen.

Die MCT wird für jeden Flughafen einzeln festgelegt. Innerhalb des Flughafens unterscheidet sie sich außerdem danach, welche Terminals benutzt werden, ob verschiedene Fluggesellschaften betroffen sind und ob der Transfer zwischen nationalen und internationalen Flügen stattfindet.

No-show und Cross Ticketing

No-show liegt vor, wenn Flugreisende zu einem Flug nicht erscheinen, ohne diesen storniert bzw. die Fluglinie vom Nichtantritt informiert zu haben.

Eine Überkreuzbuchung (sogenanntes cross ticketing) kann am besten anhand eines Beispiels erklärt werden: Ein Fluggast kauft ein Ticket von Kairo nach Sao Paulo mit Umstieg in Frankfurt am Main. Eigentlich will sie/er nur von Frankfurt am Main nach Sao Paulo fliegen, aber das Ticket ab Kairo ist günstiger.
Beim cross ticketing werden also ein Hin- und Rückflug oder mehrere Teilstrecken gebucht, obwohl tatsächlich nur ein Teil des Tickets genutzt werden soll.

Um eine Umgehung des Tarifsystems zu vermeiden, erklären viele Fluglinien den restlichen Teil des Flugtickets für verfallen, wenn die vorgesehene Reihenfolge der Flugcoupons nicht eingehalten wird. Solche Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Fluglinien können unter bestimmten Umständen rechtswidrig sein.

Flugpreis, Steuern und Gebühren

Der Preis des Flugtickets setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, die bei der Flugbuchung ausgewiesen werden müssen. Teilweise werden die Preisbestandteile von der Fluglinie selbst festgesetzt (zB Flugpreis), teilweise werden diese für Dritte ( (Flughafenbetreiber, Staat etc.) eingehoben.
Die sogenannten Taxen (Steuern und Gebühren fallen oft nur an, wenn der Flug auch tatsächlich mit dem Fluggast abhebt. Treten Sie den Flug nicht an, sind Ihnen diese Steuern und Gebühren zu erstatten, wenn diese nicht anfallen. Das gilt auch, wenn es sich um ein „nicht stornierbares“ Ticket handelt.

Sonderziehungsrecht (SZR)

Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine künstliche Währungseinheit, die 1969 vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführt wurde. Der tagesaktuelle Wert wird vom IWF ermittelt und veröffentlicht. Die Haftungshöchstgrenzen bei Personen-, Gepäck- und Verspätungsschäden des Montrealer Übereinkommens werden in SZR ausgedrückt und sind in die maßgebliche Landeswährung umzurechnen.

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