Begriffe, die Sie kennen sollten
Damit Sie leichter Ihre Rechte als Fluggast durchsetzen können, ist es notwendig einige Begriffe zu kennen.
Vertragliches und ausführendes Luftfahrtunternehmen
Das vertragliche Luftfahrtunternehmen ist die Fluglinie, mit der Sie den Beförderungsvertrag abgeschlossen haben. Bei Pauschalreisen ist dies meistens der Reiseveranstalter.
Das ausführende Luftfahrtunternehmen (operating carrier) ist die Fluglinie, die den Flug tatsächlich durchführt.
Die Unterscheidung ist wichtig. Ansprüche aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung bestehen nur gegenüber der ausführenden Fluglinie. . Haftungsansprüche bei Personen-, Gepäck- und Verspätungsschäden können nach dem Montrealer Übereinkommen gegen die vertragliche und die ausführende Fluglinie gerichtet werden.
Auf dem Flugticket oder der Buchungsbestätigung muss angegeben werden, welche Fluglinie den Flug tatsächlich ausführen wird. Dies wird in der Regel mit „operated
by ..." vermerkt. Zeitlich sind Konsument:innen möglichst schon bei der Buchung zu informieren. Sollte es zwischen Buchung und Abflug zu einer Änderung der ausführenden Fluglinie kommen, so muss dies den Fluggästen umgehend mitgeteilt werden.
Code Share Flug
Beim Codesharing (Code-Teilung) teilen sich zwei oder mehrere Fluggesellschaften einen Flug. Ein Code Share Flug verfügt somit in der Regel über mehrere Flugnummern. Eine Flugnummer beginnt mit dem IATA-Code der Fluglinie (z. B. LH für Lufthansa, OS für Austrian Airlines), worauf eine Zahlenfolge mit bis zu vier Ziffern folgt.
Minimum Connecting Time (MCT)
Die Minimum Connecting Time (MCT) ist relevant, wenn ein Flug mit einer Umsteigeverbindung gebucht wurde. Die MCT ist die Zeit am Umsteig-Flughafen, die mindestens zwischen der Landung des Flugzeuges und dem Abflug des Anschlussfluges liegen muss, damit Fluggäste überhaupt in der Lage sind, den Anschlussflug zu erreichen.
Die MCT wird für jeden Flughafen einzeln festgelegt. Innerhalb des Flughafens unterscheidet sie sich außerdem danach, welche Terminals benutzt werden, ob verschiedene Fluggesellschaften betroffen sind und ob der Transfer zwischen nationalen und internationalen Flügen stattfindet.
No-show und Cross Ticketing
No-show liegt vor, wenn Flugreisende zu einem Flug nicht erscheinen, ohne diesen storniert bzw. die Fluglinie vom Nichtantritt informiert zu haben.
Eine Überkreuzbuchung (sogenanntes cross ticketing) kann am besten anhand eines Beispiels erklärt werden: Ein Fluggast kauft ein Ticket von Kairo nach Sao Paulo mit Umstieg in Frankfurt am Main. Eigentlich will sie/er nur von Frankfurt am Main nach Sao Paulo fliegen, aber das Ticket ab Kairo ist günstiger.
Beim cross ticketing werden also ein Hin- und Rückflug oder mehrere Teilstrecken gebucht, obwohl tatsächlich nur ein Teil des Tickets genutzt werden soll.
Um eine Umgehung des Tarifsystems zu vermeiden, erklären viele Fluglinien den restlichen Teil des Flugtickets für verfallen, wenn die vorgesehene Reihenfolge der Flugcoupons nicht eingehalten wird. Solche Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Fluglinien können unter bestimmten Umständen rechtswidrig sein.
Flugpreis, Steuern und Gebühren
Der Preis des Flugtickets setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, die bei der Flugbuchung ausgewiesen werden müssen. Teilweise werden die Preisbestandteile von der Fluglinie selbst festgesetzt (zB Flugpreis), teilweise werden diese für Dritte ( (Flughafenbetreiber, Staat etc.) eingehoben.
Die sogenannten Taxen (Steuern und Gebühren fallen oft nur an, wenn der Flug auch tatsächlich mit dem Fluggast abhebt. Treten Sie den Flug nicht an, sind Ihnen diese Steuern und Gebühren zu erstatten, wenn diese nicht anfallen. Das gilt auch, wenn es sich um ein „nicht stornierbares“ Ticket handelt.
Sonderziehungsrecht (SZR)
Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine künstliche Währungseinheit, die 1969 vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführt wurde. Der tagesaktuelle Wert wird vom IWF ermittelt und veröffentlicht. Die Haftungshöchstgrenzen bei Personen-, Gepäck- und Verspätungsschäden des Montrealer Übereinkommens werden in SZR ausgedrückt und sind in die maßgebliche Landeswährung umzurechnen.
Material
Broschüre: Fliegen ohne Turbulenzen.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Gute Reise - Tipps rund um den Urlaub.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Konsument | Arbeiterkammer
MUSTERBRIEFE: Rund um Flugreisen, Stornierung Flugticket und Reisegepäck.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
Musterbriefe | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Maturareisen/Abschlussreisen - Richtig buchen erspart Ärger.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Flyer Maturareisen.
Hrsg. Europäisches Verbraucherzentrum Österreich.
Download
Reiseinformationen und Auslandsservice-App des BMEIA.
Erhältlich beim BMEIA.
www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/
Links
Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist (sog. „schwarze Liste“ unsicherer Fluglinien).
The EU Air Safety List | Mobility and Transport (europa.eu)
Informationsnetzwerk der Europäischen Kommission: Hier erhalten Sie Infos über EU-Bürgerrechte, Leben, Arbeiten, Reisen oder Studieren in der EU.
www.europainfo.at
Was Sie bei der Reise mit Tieren innerhalb der EU beachten sollten. Informationen des EVZ Österreich.
Reisen mit Tieren | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Wichtiges zu Timesharing. Informationen des EVZ Österreich.
Abzocke im Urlaub: Timesharing-Vertrag loswerden | evz.de
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Informationen und Verzeichnis der Schlichtungsstellen für Verbraucherangelegenheiten in den Mitgliedstaaten der EU.
ec.europa.eu/consumers/redress_cons/adr_en.htm
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): Kostenloser Zugang zum österr. Bundes- und Landesrecht und zur Rechtsprechung der Gerichte.
www.ris.bka.gv.at
Kontakt
VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 (0) 1 58 877 0
infoservice@vki.at
www.vki.at
BUNDESARBEITSKAMMER
Prinz Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien
Telefon:
+43 1 50165-0
www.arbeiterkammer.at
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
EUROPÄISCHES VERBRAUCHERZENTRUM ÖSTERREICH
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 588 77 81
Hotline | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
VERBRAUCHERSCHLICHTUNG
Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 890 63 11
office@verbraucherschlichtung.at
http://www.verbraucherschlichtung.at
AGENTUR FÜR PASSAGIER- UND FAHRGASTRECHTE - SCHLICHTUNGSSTELLE
Linke Wienzeile 4/1/6, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 5050 707
office@schienencontrol.gv.at
www.apf.gv.at