Begriffe, die Sie kennen sollten

Damit Sie leichter Ihre Rechte als Fluggast durchsetzen können, ist es notwendig einige Begriffe zu kennen. 

Vertragliches und ausführendes Luftfahrtunternehmen

Es ist zwischen einem vertraglichen und einem ausführenden Luftfahrtunternehmen zu unterscheiden. Das vertragliche Luftfahrtunternehmen ist das Unternehmen, mit dem Sie den Luftbeförderungsvertrag abgeschlossen haben. Bei Pauschalreisen kann dies auch der Reiseveranstalter sein. Das ausführende Luftfahrtunternehmen (operating carrier) ist das Unternehmen, das den gebuchten Flug tatsächlich durchführt.

Die Unterscheidung ist hinsichtlich der Anwendung folgender Regelungen wichtig: Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung bestehen nur gegenüber dem Luftfahrtunternehmen, das den konkreten Flug tatsächlich ausführt. Haftungsansprüche bei Personen-, Gepäck- und Verspätungsschäden können nach dem Montrealer Übereinkommen hingegen sowohl an das vertragliche als auch an das ausführende Luftfahrtunternehmen gerichtet werden.

Durch die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 werden Reisebüros, Reiseveranstalter, das vertragliche Luftfahrtunternehmen sowie auch Online-Buchungsplattformen verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden möglichst schon bei der Buchung über die Identität der Fluglinie, die den Flug tatsächlich durchführen wird (operating carrier) zu unterrichten. Sollte es zwischen Buchung und Abflug zu einer Änderung kommen, so muss dies den Fluggästen umgehend mitgeteilt werden.

Code Share Flug

Beim Codesharing (Code-Teilung) teilen sich zwei oder mehrere Fluggesellschaften einen Linienflug. Dadurch können Fluglinien ihr Streckennetz erweitern, ohne eigene Flüge durchführen zu müssen. Ein Code Share Flug verfügt somit in der Regel über mehrere Flugnummern. Eine Flugnummer beginnt mit dem IATA-Code der Fluglinie (z. B. LH für Lufthansa, OS für Austrian Airlines), worauf eine Zahlenfolge mit bis zu vier Ziffern folgt.

Auf dem Flugticket oder der Buchungsbestätigung muss angegeben werden, welche Fluglinie den Flug tatsächlich ausführen wird. Dies wird in der Regel mit „operated
by ..." vermerkt.

Direktflug und Nonstop-Flug

Diese Begriffe verursachen oft Verwirrung, weil beide eine direkte Verbindung zum Ziel nahelegen. Der Unterschied besteht darin, dass ein Direktflug mit Zwischenlandungen verbunden sein kann, bei denen Reisende das Flugzeug aber nicht verlassen müssen. Ein Nonstop-Flug führt hingegen ohne Zwischenlandung vom Abflughafen zum Endreiseziel.

Minimum Connecting Time (MCT)

Die Minimum Connecting Time (MCT) ist die Zeit, die mindestens zwischen der Landung des Flugzeuges und dem Abflug des Anschlussfluges liegen muss, damit Fluggäste überhaupt in der Lage sind, den Anschlussflug zu erreichen.

Die MCT wird für jeden Flughafen einzeln festgelegt. Innerhalb des Flughafens unterscheidet sie sich außerdem danach, welche Terminals benutzt werden, ob verschiedene Fluggesellschaften betroffen sind und ob der Transfer zwischen nationalen und internationalen Flügen stattfindet. Daraus ergeben sich für jeden Flughafen unterschiedliche MCTs.

Flugticket – Flugcoupon – Luftbeförderungsvertrag

Bei einer Flugbuchung handelt es sich um einen zwischen einem Fluggast und einer Fluglinie abgeschlossenen Luftbeförderungsvertrag. Ein solcher Vertrag kann aus mehreren „Teilen" bestehen, wenn der Flug entweder über mehrere Stationen führt oder ein Hin- und Rückflug (roundtrip) gebucht wurde. In diesem Fall erhalten Fluggäste für jeden dieser Reiseabschnitte einen sog. Flugcoupon ausgestellt.

No Show und Cross Ticketing

No show liegt vor, wenn Flugreisende zu einem gebuchten Flug nicht erscheinen, ohne diesen storniert bzw. die Fluglinie vom Nichtantritt informiert zu haben.

Eine Überkreuzbuchung (sogenanntes cross ticketing) kann am besten anhand eines Beispiels erklärt werden: Ein Fluggast kauft ein Ticket von Kairo nach Sao Paulo über Frankfurt am Main. Er will jedoch nur von Frankfurt am Main nach Sao Paulo fliegen, aber das Ticket ab Kairo ist günstiger. Beim cross ticketing werden also ein Hin- und Rückflug oder mehrere Teilstrecken gebucht, obwohl tatsächlich nur eine Teilstrecke geflogen wird und der restliche Teil des Flugtickets gezielt nicht genutzt wird. Dadurch können günstigere Beförderungstarife genutzt werden. Um hierdurch eine Umgehung ihres Tarifsystems zu vermeiden, erklären viele Fluglinien den restlichen Teil des Flugtickets für verfallen, wenn die vorgesehene Reihenfolge der Flugcoupons nicht eingehalten wird.

Tarifklasse – Flugticket ist nicht gleich Flugticket

Flugtickets können zu unterschiedlichen Tarifklassen gebucht werden. Nach der heutigen üblichen Geschäftspraxis gilt bei vielen Fluglinien der Grundsatz: Je günstiger das Ticket, desto weniger Serviceleistungen sind inkludiert. Je nach Tarifklasse ist beispielsweise ein aufzugebendes Gepäckstück, eine Sitzplatzreservierung oder die Möglichkeit einer Umbuchung inkludiert. Wichtig ist daher, dass Sie sich bereits vor der Buchung genau über die Konditionen der von Ihnen gewählten Tarifklasse informieren.

Flugpreis, Steuern und Gebühren

Der Bruttopreis enthält sowohl Preisbestandteile, die von der Fluglinie selbst festgesetzt werden (z.B. der Flugpreis), als auch solche, die von dieser für Dritte (Flughafenbetreiber, Staat etc.) eingehoben werden. Die sog. Taxen (Steuern und Gebühren) sind oft an das Ereignis des tatsächlichen Abfluges gekoppelt, d.h. wenn Sie nicht fliegen, fallen diese Kosten nicht an und Sie können diese von der Fluglinie zurückverlangen.

Schwarze Liste unsicherer Fluglinien

Mit der bereits erwähnten Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 hat die EU eine sog. „Schwarze Liste" von nicht sicheren Fluglinien eingeführt. Die in dieser Liste aufgezählten Luftfahrtunternehmen dürfen im EU-Raum entweder gar nicht oder nur eingeschränkt fliegen. Dadurch soll ein EU-weit einheitliches hohes Schutzniveau in punkto Flugsicherheit gewährleistet werden.

Da Inspektionen aufgrund des hohen Flugaufkommens nur stichprobenartig durchgeführt werden können, bedeutet dies nicht, dass alle nicht in der Schwarzen Liste angeführten Fluglinien bzw. Flugzeuge die europäischen Sicherheitsstandards immer erfüllen. Die Schwarze Liste wird alle drei Monate auf ihre Aktualität überprüft und im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die jeweils aktualisierte Liste der Europäischen Kommission finden Sie hier.

Sonderziehungsrecht (SZR)

Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine künstliche Währungseinheit, die nicht auf den Devisenmärkten gehandelt wird und 1969 vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführt wurde. Der tagesaktuelle Wert wird vom IWF ermittelt und veröffentlicht. Die Haftungshöchstgrenzen des Montrealer Übereinkommens werden in SZR ausgedrückt und sind in die maßgebliche Landeswährung umzurechnen.

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