Coronavirus Teil 11: Flugausfall in Covid-19-Zeiten

veröffentlicht am 16.04.2020

Viele Konsumentinnen und Konsumenten haben demnächst oder für den Sommer Flüge gebucht. Eine große Anzahl davon wird nicht stattfinden oder Reisende wollen diese nicht antreten. Welche Rechte haben Betroffene? Das herauszufinden, ist nicht immer leicht.

Flugzeuge im Flughafen, © Photo by Pascal Meier on Unsplash

Wahlrecht bei Annullierung

Wenn bereits feststeht, dass Ihr Flug nicht stattfindet, können Sie zwischen Rückerstattung des Ticketpreises oder einem kostenlosen Ersatzflug wählen. Dieses Recht haben Sie unabhängig davon, welche Art von Flugticket Sie gekauft haben, ob stornierbar oder nicht. Werden Sie also automatisch umgebucht, müssen Sie das nicht akzeptieren. Falls Ihnen die Fluglinie einen Gutschein als Ersatz anbietet, ist dafür Ihre Einwilligung erforderlich.  

Lieber Abwarten bei Unsicherheit, ob der Flug stattfindet

Solange noch nicht sicher ist, ob der Flug durchgeführt wird und Sie kein stornierbares Ticket gekauft haben, empfehlen wir, zunächst noch abzuwarten. Viele Airlines bieten zwar bereits im Voraus Umbuchungen an, dabei handelt es sich jedoch um Kulanzlösungen. Sie sind in diesem Fall an die Bedingungen des Unternehmens gebunden (z.B. Abflugzeit bis Ende 2020, Preisaufschlag auf den Ersatzflug). Ein Wahlrecht zwischen Rückerstattung der Ticketkosten und kostenlosem Ersatzflug besteht erst, wenn der Flug annulliert ist.

Flug findet statt

Findet der Flug statt, aber Sie möchten diesen nicht antreten, prüfen Sie zuerst die Stornobedingungen. Ist das Ticket nicht stornierbar, kann Ihnen in Verbindung mit Covid-19 trotzdem ein kostenloses Rücktrittsrecht zustehen. Da eine Einzelfallbeurteilung notwendig ist, wenden Sie sich bei Fragen hierzu an die kostenlose Corona-Reisehotline des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) unter 0800 201 211 (Mo-Fr 9-15h). Steht dieses Rücktrittsrecht nicht zu, können Sie versuchen, mit der Fluglinie eine Kulanzlösung zu finden. Kommt keine Einigung zustande, muss Ihnen die Airline jedenfalls alle Steuern und Gebühren erstatten, die nicht anfallen, wenn Sie den Flug nicht antreten.

Neben dem Verein für Konsumenteninformation (speziell der Corona-Hotline) stehen Ihnen bei weiteren reiserechtlichen Fragen die Arbeiterkammern, die Verbraucherschlichtung  Austria sowie bei Annullierungen von Flügen die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte zur Verfügung. Zahlreiche Antworten und Musterbriefe finden Sie zudem auf www.europakonsument.at.

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen