Corona - wo bleibt die EU?

veröffentlicht am 07.04.2020

Wie die Zuständigkeiten für Gesundheit in der EU verteilt sind

In diesen Tagen hört man immer den Ruf nach mehr Unterstützung und Maßnahmen aus Brüssel, um die Coronakrise zu bewältigen. Wo bleibt die EU - so fragen einige - wenn sie zulässt, dass Mitgliedstaaten über so zentrale Hilfsmittel wie Schutzmasken Exportverbote verhängen oder dass Grenzschließungen einzelner Länder zu massiven Behinderungen der Versorgung von Nachbarländern werden können.

Ein Grund, sich die Kompetenzverteilung näher anzusehen.

Dabei ist vorweg eines wichtig mitzudenken: die – wie sich herausstellen wird - begrenzten Kompetenzen der EU sind nicht die „Schuld“ der EU, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen der Mitgliedstaaten, die dies im EU Primärrecht so festgelegt haben. 

Wofür sind die EU-Mitgliedstaaten zuständig?

Jeder einzelne Mitgliedstaat ist dafür zuständig, die medizinische Versorgung und Gesundheitsdienstleistungen zu gewährleisten und auch selbst zu organisieren. Die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten können sich daher von Land zu Land auch erheblich unterscheiden.

Und die EU?

Die EU Gesundheitspolitik ergänzt und unterstützt die Strategien der Mitgliedstaaten. Ziel ist natürlich wiederum die Gesundheit der EU Bürger/innen, und als Voraussetzungen dafür die Modernisierung der Infrastruktur und Verbesserung der Effizienz der Gesundheitssysteme. 

Gemeinsame Umsetzung der Gesundheitsstrategie der EU

Vor diesem Hintergrund müssen die nationalen Behörden und die Europäische Kommission ständig zusammenarbeiten und gemeinsam beraten. Die Kommission stellt Fördermittel bereit, koordiniert, unterstützt mit Expertise und fördert den Austausch zwischen den Mitgliedstaaten und erlässt auch – besonders wenn es um grenzüberschreitende Probleme geht – Rechtsvorschriften wie zB zu Fragen der Patientenmobilität.

Wie unterstützt die EU in der Coronakrise?

Die Europäische Kommission mit ihrer Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen 

  • …hat ein umfassendes Krisenmanagement mit verschiedenen Teams etabliert 
  • …unterstützt mit Förderungen
  • …gibt den Mitgliedstaaten mehr finanziellen Spielraum durch flexible Anwendung des EU-Haushaltsrechts (zB Aussetzung der Maastricht-Kriterien)
  • …erstellt Guidelines, wonach die Mitgliedstaaten zur Sicherstellung der Versorgung für einen freien Warenfluss – insbesondere für Medizinprodukte und Arzneimittel – sorgen, die Grenzübergänge in 15‘ ermöglichen, Verkehrsbeschränkungen vorübergehend aussetzen und die bürokratischen Hürden für Transportunternehmen reduzieren sollen. 

Und übrigens…

wussten Sie, dass die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (bereits vor ihrem Dienstantritt) im Sinne einer effizienten Arbeitsweise ihre Wohnung, eine kleine Garconnière, direkt im Kommissionsgebäude Berlaymont einrichten ließ? Sie ist damit in jeder Hinsicht inmitten des europäische Krisenmanagements.


Der Standard-Artikel vom 20. März 2020 "Von der Leyen wohnt im Krisenbüro"

Unser Fazit

Die EU hat in der Gesundheitspolitik begrenzte Kompetenzen. Sie versucht diese engagiert zu nutzen! Damit dies gelingen kann, müssen die Mitgliedstaaten aber gemeinsam mit ihr an einem Strang ziehen. Und zwar alle.

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