Weiterhin aktuell in der Coronakrise: Behalten Sie Ihre Telefonkosten im Auge 

veröffentlicht am 10.11.2020

Angesichts der momentanen Einschränkungen im sozialen Leben greifen viele Menschen vermehrt zum Smartphone, um mit ihren Verwandten, Freunden und Bekannten in Kontakt zu bleiben. Daneben bringt für viele auch das Homeoffice eine häufigere Nutzung ihres privaten Telefons für berufliche Gespräche mit sich. Damit es dadurch nicht zu bösen Überraschungen auf der Telefonrechnung kommt, sollten einige Punkte beachtet werden.


Schutzeinrichtungen bei mobilen Datendiensten

altmodischer Telefonhörer mit Kabel, © Photo by Quino Al on Unsplash

Gerade der mobile Datenverkehr nimmt zurzeit enorm zu. Bei den meisten Tarifen ist eine bestimmte Menge an Datenvolumen inkludiert, der Mehrverbrauch darüber hinaus kann oft zu erheblichen Kosten führen. Es gibt jedoch automatische Einrichtungen zum Schutz vor hohen Kosten bei mobilen Datendiensten: 

  • Bevor das im Tarif inkludierte Datenvolumen aufgebraucht ist oder wenn Überschreitungskosten in Höhe von 30 Euro erreicht sind, müssen Telekombetreiber eine Warnmitteilung an Konsumentinnen und Konsumenten schicken (idR per SMS).
  • Sobald Mehrkosten in Höhe von 60 Euro angefallen sind, hat der Betreiber die mobilen Datendienste für die restliche Abrechnungsperiode zu sperren.
  • Alternativ zur Sperre der Datendienste kann der Telekombetreiber auch die Bandbreitengeschwindigkeit drosseln, sobald die inkludierte Datenmenge aufgebraucht ist (auf 128 Kbit/s).

Konsumentinnen und Konsumenten können diesen Schutzmaßnahmen jedoch widersprechen und von ihren Betreibern eine Aufhebung der Sperre der Datendienste verlangen – dadurch ist das Weitersurfen zwar möglich, es können dafür aber hohe Kosten anfallen. Sie sollten daher genau überlegen, bevor Sie eine solche Sperre von Ihrem Betreiber aufheben lassen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, ist es jedenfalls ratsam, die anfallenden Kosten besonders genau im Auge zu behalten (z.B. über Ihr Online-Kundenportal). Manche Betreiber haben auch bereits auf die aktuelle Situation reagiert und bieten ihren Kundinnen und Kunden kostenlose oder vergleichsweise günstige Zusatz-Datenmengen an – prüfen Sie, ob Ihr Anbieter ein solches Angebot zur Verfügung stellt, falls Sie mit dem in Ihrem Tarif inkludierten Datenvolumen nicht das Auslangen finden.

Kein automatischer Schutz bei Telefonie und SMS

Zu beachten ist, dass die oben beschriebenen Schutzeinrichtungen nur für Datendienste gelten – für Telefonie und SMS gibt es keine vergleichbaren Schutzbestimmungen. Insbesondere bestehen auch keine Warnpflichten der Betreiber, wenn Sie die in Ihrem Tarif enthaltenen Freiminuten aufgebraucht haben. Hier sollten Sie als Konsumentin/Konsument also von sich aus Ihre verbrauchten Telefonminuten genau beobachten. Bei SMS ist es sinnvoll, sich die verbrauchte und verbleibende Zeichenanzahl anzeigen zu lassen – entsprechende Zeichenzähler sind bei manchen Handys bereits automatisch eingestellt, ansonsten lassen sie sich relativ leicht aktivieren. 

Im Zweifelsfall Betreiber kontaktieren

Wenn Sie nicht sicher sind, wie viele Gesprächsminuten oder Datenmengen in Ihrem Tarif enthalten sind, fragen Sie bei Ihrem Betreiber nach. In aller Regel finden Sie entsprechende Informationen auch in Ihrem Online-Kundenportal. 

Auch wenn Sie das Gefühl haben, dass mit Ihrer Telekomrechnung etwas nicht stimmt, ist es ratsam, sich zunächst an den Betreiber zu wenden. Wenn dies zu keiner Lösung führt, können Konsumentinnen und Konsumenten einen Rechnungseinspruch machen und sich an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) wenden (Näheres zum Rechnungseinspruch siehe hier).

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