Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehr

Die öffentliche Versorgung mit Verkehrsmitteln wie Bussen, Straßenbahnen und Zügen ist nicht zuletzt auf Grund des Klimawandels sehr wichtig.

Konsument:innen, die sich gegen den Individualverkehr entschieden haben, sind auf die Nah- und Regionalverkehrsmittel angewiesen, beispielsweise um in die Arbeit oder Schule zu kommen, Einkäufe zu erledigen oder für Freizeitaktivitäten. Um das Angebot attraktiver zu machen, beteiligen sich Bund, Länder und Gemeinden an der Finanzierung und fördern die Zusammenarbeit der Verkehrsunternehmen in Verkehrsverbünden.

Verkehrsverbünde

In einem Verkehrsverbund sind mehrere Verkehrsunternehmen zusammengeschlossen. In Österreich bestehen sieben Verkehrsverbünde, die das gesamte Bundesgebiet abdecken (z.B. Verkehrsverbund Ost-Region (VOR), Verkehrsverbund Tirol (VVT), Salzburger Verkehrsverbund (SVV)). Innerhalb eines Verbundes können Fahrgäste die Verkehrsmittel der Verbundunternehmen mit einer einzigen Fahrkarte zu einem einheitlichen Tarif benützen („Verbundtarif" oder „Gemeinschaftstarif"). Zum Verbundtarif werden sowohl Einzeltickets als auch Zeitfahrkarten (Jahres-, Monats-, Wochen-, Tageskarten) und Sondertickets (z.B. für Kinder, Seniorinnen und Senioren, Behinderte) angeboten.

Preise und Tarifangebot

Der Verbundtarif ist in der Regel günstiger als die Tarife der einzelnen Verkehrsunternehmen. In den einzelnen Verbünden sowie bei den Verkehrsunternehmen sind auch unterschiedliche Formen von Netz- oder Zeitkarten erhältlich. Es ist vor allem für regelmäßige Benutzer:innen öffentlicher Verkehrsmittel, wie z.B. Personen, die pendeln, ratsam, sich genau über die angebotenen Tarife zu informieren, um die für die jeweils eigenen Fahrgewohnheiten günstigste Lösung zu finden.

Für Preisänderungen bei Jahreskarten gelten dieselben Grundsätze wie bei anderen Verträgen. Eine einseitige Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit ist daher nur bei Einhaltung der konsumentenschutzrechtlichen Voraussetzungen zulässig.

Mit der Fahrkarte erwirbt man das Recht auf Beförderung, hat aber in der Regel keinen Anspruch darauf, einen bestimmten Zug oder Bus nützen zu können. Der Ausfall einzelner Busse, Straßenbahnen oder Regionalzüge begründet daher auch keine Haftung des Verkehrsunternehmens gegenüber den Konsument:innen.

Ein Gutteil des öffentlichen Verkehrsangebots wird von Bund, Ländern und Gemeinden bestellt. Mehrere Verkehrsunternehmen haben Fahrgastbeiräte eingerichtet, die eine Art Interessenvertretung für Kund:innen der Verkehrsunternehmen darstellen.

WICHTIG

Fragen Sie beim Fahrkartenkauf ausdrücklich nach dem für Ihre konkrete Fahrt günstigsten Tarif. Wenn Sie nur ein einziges Verkehrsmittel verwenden, kann manchmal auch der „Haustarif" des Verkehrsunternehmens billiger kommen als der Verbundtarif.

Wenn Sie Anregungen oder Beschwerden zum Verkehrsangebot haben, sollten Sie sich jedenfalls auch an den jeweiligen Verkehrsverbund wenden, damit Ihre Anliegen berücksichtigt werden können.

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