Eisenbahn

Statistisch gesehen legt jede:r Österreicher:in jährlich über 2.000 Kilometer mit der Bahn zurück, damit gehören wir zu den EU-Spitzenreitern.

Jedes Eisenbahnverkehrsunternehmen bietet allgemeine Tarife für die Beförderung an, meist gibt es aber auch Sonderangebote oder günstigere Spezialtarife. Für Fahrgäste ist es oft nicht einfach, den Überblick über die angebotenen Tarife zu behalten und die jeweils günstigste Variante herauszufinden. Im internationalen Fernverkehr versucht die Bahn, den Billigflügen Konkurrenz zu machen und wendet dabei vergleichbare Werbemethoden an. Besonders niedrige Preise werden beworben, die aber nur für wenige Tage oder eine beschränkte Anzahl von Plätzen gültig sind. In jedem Fall ist es für Konsument:innen ratsam, sich vor Fahrantritt genau über das verfügbare Tarifangebot zu informieren.

Auch die allgemeinen Tarifbegünstigungen sollte man sich vor dem Kauf einer Fahrkarte gut ansehen. So ist zum Beispiel derzeit zu beachten, dass mit der ÖBB-Vorteilscard nicht in jedem Fall eine 50%ige Ermäßigung verbunden ist, sondern beim Fahrkartenkauf am Schalter oder in ÖBB-Reisebüros nur 45% vom Normaltarif abgezogen werden.

EU-Fahrgastrechte

Eine EU-Verordnung regelt die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Bei Zugverspätungen oder Zugausfällen besteht nach der EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen. Bei Verspätungen im Fernverkehr von 60 Minuten oder mehr beträgt sie bei Einzelfahrkarten 25% des Fahrpreises, bei Verspätungen ab 120 Minuten 50% des Fahrpreises. Auch bei Wochen- und Monatskarten bestehen Entschädigungsansprüche, die Höhe ist dabei aber je nach Eisenbahnunternehmen unterschiedlich festgelegt. Die Fahrgäste müssen im Fall von Verspätungen über ihre Rechte informiert werden. Die Entschädigungen gelten im internationalen Verkehr und im Fernverkehr.

Von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität dürfen Eisenbahnunternehmen keinen Aufpreis verlangen und sie auch nicht von der Beförderung ausschließen. Auf Anfrage müssen die Unternehmen über besondere Bedingungen für Zugänglichkeit oder die Ausstattung der Fahrzeuge informieren. In besetzten Bahnhöfen und im Zug ist behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen kostenlos Hilfe zu leisten, z.B. beim Aus- oder Umsteigen.

Fahrgastrechte im Regionalverkehr

Auch die Regelungen für den Regionalverkehr wurden in Österreich durch das Fahrgastrechtegesetz Schritt für Schritt verbessert. Für die Eisenbahnunternehmen gibt es Pünktlichkeitsvorgaben, die eingehalten werden müssen. Regelungen für Verspätungsentschädigungen gibt es zugunsten von Jahreskarten- und sonstigen Zeitfahrkartenbesitzer. Diese sind vor allem für diejenigen, die Bahn und Verkehrsverbünde regelmäßig nutzen, relevant (z.B. Pendler:innen). Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche im Detail im aktuellen Fahrgastrechtefolder der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) .

Können Beschwerdefälle mit einem Eisenbahnunternehmen nicht zufriedenstellend gelöst werden, haben Fahrgäste die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) zu wenden. Diese ist als unabhängige Schlichtungsstelle die zentrale Anlaufstelle für Passagierbeschwerden aus dem Bahn-, Bus-, Schiff- und Flugbereich.

Beschwerden können direkt auf der Website der apf oder auch per Post oder Fax eingebracht werden. Die Schlichtungsstelle bemüht sich, eine einvernehmliche Einigung zwischen Fahrgästen und Verkehrsunternehmen herbeizuführen und macht gegebenenfalls einen Lösungsvorschlag.

Einmal jährlich erstellt die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte einen Bericht über die Kundenzufriedenheit im Eisenbahnbereich und über die eingereichten Beschwerdefälle.

WICHTIG

Wenn Sie einen Anspruch wegen einer Zugverspätung geltend machen wollen, sollten Sie sich vom Zugpersonal oder - am besten gleich nach der Ankunft - am Schalter die Verspätung schriftlich bestätigen lassen. In vielen Fällen kann eine solche Bestätigung auch online angefordert werden.

Benötigen Sie wegen einer Mobilitätseinschränkung Hilfe beim Ein- oder Aussteigen (Hebelift, Rollstuhl), sollten Sie dies mindestens 12 Stunden (bei Auslandsreisen 24 Stunden) vor Reiseantritt beim „Mobilitätsservice" der ÖBB bekannt geben.

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