Onlinehandel - Verträge im Internet

Werden Waren oder Dienstleistungen im Internet bestellt, dann liegt rechtlich gesehen ein Fernabsatzgeschäft vor. Die Onlinehändler treffen damit die besonderen Informationspflichten des FAGG. Verbraucher:innen stehen das 14-tägige Rücktrittsrecht zu. 

Button-Regelung

Die sog. „Button-Lösung" besteht aus 2 Teilen:

1. Zum einen hat das Unternehmen bei elektronischen Vertragsabschlüssen vor der Vertragserklärung der VerbraucherInnen einen zusammenfassenden Überblick über den wesentlichen Vertragsinhalt zu geben (u.a. Gesamtpreis oder Preisberechnung, Eigenschaften, Lieferzeit, Mindestdauer). Diese Zusammenfassung muss zeitlich und graphisch in hervorgehobener Weise unmittelbar vor der Vertragserklärung erteilt werden. Umfasst sind solche Verträge, die über Websites abgeschlossen werden. Nicht hingegen unterliegen Vertragsabschlüsse, die ausschließlich über E-Mails oder sonstige individuelle elektronische Kommunikationsmittel abgeschlossen werden, dieser Bestimmung.

2. Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen ausdrücklich bestätigen, dass sie davon Kenntnis haben, dass mit der Bestellung eine Zahlungspflicht verbunden ist. Ist im Zuge des Bestellvorgangs eine Schalfläche zu aktivieren („Button"), so muss auf dieser eine gut lesbare Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen" oder eine vergleichbare eindeutige Formulierung angebracht werden (z.B. „kaufen", „zahlungspflichtigen vertrag abschließen").

Wurde die reine „Button-Lösung" nicht eingehalten, ist die Bestellung unwirksam. Die Konsumentinnen und Konsumenten sind nicht zur Zahlung verpflichtet bzw. können die Zahlung zurückverlangen.

Die Regel hat einen relativ engen Anwendungsbereich. Allerdings wurde die Bestimmung auf Pauschalreisen erstreckt und gilt - für den Fall, dass ein „Button" eingerichtet ist - auch für soziale Dienstleistungen und Gesundheitsdienstleistungen.


Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen