Pflichten der Versicherungsnehmerinnen/Versicherungsnehmer
Mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrags gehen Versicherungsnehmerinnen/Versicherungsnehmer gewisse Pflichten ein.
Vollständige und richtige Angaben bei Vertragsabschluss
Bei der Antragstellung werden von Versicherungsunternehmen genaue Informationen über das zu versichernde Risiko verlangt. Versicherungsnehmer:innen sind verpflichtet, Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten und alle für die Gefahr erheblichen Umstände anzugeben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Die vorvertragliche Anzeigepflicht dient der risikogerechten Berechnung der Höhe der Versicherungsprämie. Desto höher das Risiko, desto höher die Versicherungsprämie.
Bei unrichtigen oder unterbliebenen Angaben, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten und muss im Schadensfall eventuell nicht bezahlen. So kann es z.B. bei einer Krankenversicherung zu einer Leistungsverweigerung der Versicherung kommen, wenn eine Vorerkrankung nicht gemeldet wurde. Es ist daher besonders wichtig, immer alle Krankheiten anzugeben!
Auch nach dem Vertragsabschluss muss jede Änderung, die sich auf das versicherte Risiko auswirken kann (Erhöhung der Gefahr), dem Versicherungsunternehmen umgehend mitgeteilt werden. Wird eine (nachträgliche) Erhöhung der Gefahr nicht mitgeteilt, kann das Versicherungsunternehmen unter Umständen den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und sich auf Leistungsfreiheit im Versicherungsfall berufen. Achten Sie daher darauf, dass Sie im Falle einer Gefahrerhöhung rasch handeln.
Prämienzahlung
Die wichtigste vertragliche Pflicht der Versicherungsnehmer:innen ist die rechtzeitige Zahlung der Versicherungsprämien. Dabei ist zwischen der Erstpämie und den Folgeprämien zu unterscheiden. Die Erstprämie ist die erste Prämie, die im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses zu bezahlen ist. Die Folgeprämien sind alle nachfolgenden Prämien.
Der Versicherer kann vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn die Versicherungsnehmer:innen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Versicherungsvertrags und nach Aufforderung zur Prämienzahlung gezahlt haben. Trifft die Versicherungsnehmer:innen ein Verschulden am Zahlungsverzug, ist der Versicherer außerdem bei Eintritt eines Versicherungsfalls leistungsfrei.
Geraten Versicherungsnehmer:innen mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, kann der Versicherer den Versicherungsvertrag kündigen. Darüber hinaus kann sich der Versicherer bei einem verschuldeten Zahlungsverzug bei Eintritt eines Versicherungsfalls auf Leistungsfreiheit berufen. Bevor diese Rechtsfolgen eintreten, muss der Versicherer die Versicherungsnehmer:innen jedoch qualifiziert gemahnt haben.
In der Regel beginnt der Versicherungsschutz nach Einzahlung der ersten Prämie und Zusendung der Polizze an die Versicherten. Wenn man sofortigen Versicherungsschutz benötigt, muss man eine „vorläufige Deckungszusage" von der Versicherung verlangen.
Bei einigen Versicherungssparten, wie beispielsweise bei der Rechtsschutz- oder der Krankenversicherung, sind in der Regel Wartezeiten einzuhalten, bis der Versicherungsschutz wirksam wird. So besteht der Versicherungsschutz für erbrechtliche Rechtsstreitigkeiten zumeist erst nach Verstreichen einer sechsmonatigen Wartefrist. Dies dient zur Vermeidung rechtsmissbräuchlicher Versicherungsvertragsabschlüsse.
Schadensminderungspflicht
Tritt der Versicherungsfall ein, sind Versicherungsnehmer:innen verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden abzuwenden oder möglichst gering zu halten. Regelmäßig ist auch die Verpflichtung vorgesehen, den Schadenseintritt unverzüglich der Versicherung mitzuteilen und ihr alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen.
Meist ist dabei eine Frist von höchstens drei Tagen (in der Haftpflichtversicherung von höchstens einer Woche) einzuhalten. Schäden, die durch Feuer, Explosion, Diebstahl oder Raub entstanden sind, müssen zusätzlich sofort bei den zuständigen Behörden angezeigt werden.
Sehen Sie im Schadensfall in den Versicherungsbedingungen nach, welche konkreten Fristen einzuhalten sind und welche Unterlagen Sie benötigen. Sie können sich auch an Ihren Versicherungsmakler wenden, der verpflichtet ist, Sie bei der Schadensmeldung zu unterstützen.
Dokumentieren Sie den Versicherungsfall sorgfältig, beispielsweise durch Schriftstücke, Fotos oder Zeug:innen. Beginnen Sie mit einer allfälligen Schadensbehebung erst, wenn Sie wissen, dass die Versicherung Ihnen die Deckung für den Schadensfall zugesagt hat.
Material
VKI Ratgeber: Gut versichert - Das Konsument-Versicherungsbuch
Erhältlich beim VKI oder im Buchhandel. Kosten € 19,90.
Buch: Gut versichert. Das KONSUMENT-Versicherungsbuch | KONSUMENT.AT
Versicherungsvertrag kündigen.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Konsument | Arbeiterkammer
MUSTERBRIEF: Rücktritt von einem Versicherungsvertrag.
AK Musterbriefe-Datenbank zum Thema Konsumentenschutz.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Links
Der VKI-Risiko-Check informiert anonym und unentgeltlich über die eigene Risikosituation und findet heraus, welche Absicherung für Ihre persönliche Situation relevant ist.
VKI-Risiko-Check | VKI
Versicherung: Vertragsabschluss, Versicherungsarten, Ertrag oder Versicherungsleistung. Informationen der Finanzmarktaufsicht.
https://www.fma.gv.at/versicherung/
Unterversicherung - Versicherungssumme anpassen. Informationen des VKI.
Unterversicherung - Versicherungssumme anpassen | KONSUMENT.AT
Versicherung: Unisex-Tarife - Gleiche Prämien für Mann und Frau. Informationen des VKI.
Versicherung: Unisex-Tarife - Gleiche Prämien für Mann und Frau | KONSUMENT.AT
Versicherungen in jungen Lebensjahren - Sicher in die Zukunft. Informationen des VKI Wien.
Versicherungen in jungen Lebensjahren - Sicher in die Zukunft | KONSUMENT.AT
Informationen zur Versicherungsvermittlung des BMAW.
Versicherungsvermittlung (bmaw.gv.at)
Das Vergleichsportal Durchblicker gibt einen Überblick über vers. Angebote bei Versicherungen, Strom/Gas, Finanzen und Telefon/Internet.
www.durchblicker.at
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
Kontakt
VERSICHERUNGSBESCHWERDESTELLE IM SOZIALMINISTERIUM
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefon:
+43 1 71100-862516 oder 862501
versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at
VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 (0) 1 58 877 0
infoservice@vki.at
www.vki.at
BUNDESARBEITSKAMMER
Prinz Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien
Telefon:
+43 1 50165-0
www.arbeiterkammer.at
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
VERBRAUCHERSCHLICHTUNG
Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 890 63 11
office@verbraucherschlichtung.at
http://www.verbraucherschlichtung.at
EUROPÄISCHES VERBRAUCHERZENTRUM ÖSTERREICH
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 588 77 81
Hotline | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
FINANZMARKTAUFSICHT
Otto Wagner Platz 5, 1090 Wien
Telefon:
+43 1 249 59-0
via Kontaktformular
Kontakt | FMA Österreich