RAPEX
Die Produktsicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen gegen gefährliche Produkte an die Europäische Kommission melden, die diese Information an alle anderen EU-Staaten weiterleitet.
Liegt eine ernste Gefahr vor, erfolgt die Meldung über RAPEX, das europäische Produktsicherheits-Schnellwarnsystem. Damit wird ein gleichmäßiger Informationsstand aller Produktsicherheitsbehörden sichergestellt. So soll verhindert werden, dass in einem Land ein Produkt wegen ernster Gefahr zurückgerufen, aber beim EU-Nachbarn weiterverkauft wird.
Auch freiwillige Maßnahmen von Unternehmen werden im RAPEX veröffentlicht.
Material
Safety Gate: das EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte.
Hrsg. Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
www.ec.europa.eu/consumers/consumers_safety/safety_products/rapex/alerts/repository/content/pages/rapex/index_en.htm
Alte Gefahren - neue Zeichen! Kennzeichnung von chemischen Produkten.
Erhältlich bei der Umweltberatung.
www.umweltberatung.at/referenz-folder-gefahren-zeichen/referenz-poster-alte-gefahren-neue-zeichen
Produkthaftung.
Hrsg. Sozialministerium.
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Sicher wohnen – besser leben.
Hrsg. Sozialministeriums.
Download
Links
Datenbank zur Suche nach gefährlichen Produkten, Meldungen gefährlicher Produkte und der zuständigen Behörden europaweit.
https://webgate.ec.europa.eu/icsms/?locale=de
RAPEX-Website mit Informationen zu gefährlichen Produkten aus dem Nicht-Lebensmittelbereich.
https://ec.europa.eu/consumers/consumers_safety/safety_products/rapex/alerts/
Kontakt
BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT, PFLEGE UND KONSUMENTENSCHUTZ – PRODUKTSICHERHEIT
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefon:
+43 1 71100-862510, 862511, 862512, 862519
produktsicherheit@sozialministerium.at
https://www.sozialministerium.at/Themen/Konsumentenschutz/Produktsicherheit.html