Produkthaftung

Wer durch ein fehlerhaftes Produkt zu Schaden kommt, kann vom Unternehmen (idR herstellende Unternehmen) Schadenersatz nach dem Produkthaftungsgesetz verlangen. Bei der Produkthaftung geht es nicht um den Fehler am Produkt selbst, sondern um den Schaden, der durch das fehlerhafte Produkt an einer anderen Sache oder Person entstanden ist.

Abweichend vom klassischen Schadenersatzrecht ist die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz verschuldensunabhängig. Herstellende Unternehmen haften also auch dann, wenn sie am aufgetretenen Fehler keine Schuld tragen (Haftung für das Sicherheitsrisiko). Ein Produktfehler liegt vor, wenn das Produkt nicht jene Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände erwarten kann. Dabei sind auch die Darbietung des Produkts wie Werbung, Beschreibung, Verpackung und die zu erwartende Verwendung zu berücksichtigen. Von einem Mountainbike kann man zum Beispiel erwarten, dass die Gabel nicht bricht, auch wenn man einmal über Stock und Stein fährt.

Sicherheitserwartung

Häufig wird versucht, in den Gebrauchsanleitungen den Verwendungsbereich von Produkten einzuschränken, um die Sicherheitserwartung herabzusetzen. Für die Beurteilung der Fehlerhaftigkeit eines Produkts kommt es aber nicht darauf an, dass es nur für den von den Hersteller/innen vorgesehenen bestimmungsgemäßen Gebrauch sicher ist, sondern auf die Sicherheit bei jeder vernünftigerweise zu erwartenden Verwendung.

Ersatzpflicht bei der Produkthaftung

Die Ersatzpflicht bei der Produkthaftung besteht bei Personenschäden unbeschränkt. Bei Sachschäden müssen die Geschädigten einen „Selbstbehalt" von 500 Euro tragen.

Ersatzpflichtig sind grundsätzlich die Herstellerinnen/Hersteller.

Wenn die Produkte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erzeugt wurden, haften die Importeurinnen/Importeure. Die Unternehmen, bei denen fehlerhafte Produkte gekauft wurden, haften, wenn die herstellenden Unternehmen nicht festgestellt werden können und sie den Geschädigten das Herstellungsunternehmen nicht in angemessener Frist nennen.

WICHTIG
Lesen Sie die Gebrauchsanleitungen und Warnhinweise immer sorgfältig durch! Wenn Sie selbst mit dem Produkt sorglos umgehen, kann bei einem Schadensfall Mitverschulden eingewendet und damit Ihr Schadenersatzanspruch vermindert werden. Produkthaftungsansprüche können Sie grundsätzlich innerhalb von drei Jahren nach dem Schadensfall geltend machen. Allerdings gibt es eine absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren ab dem erstmaligen Inverkehrbringen des Produktes, nach deren Ablauf Sie keine Ansprüche mehr stellen können.

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