Produkthaftung
Wer durch ein fehlerhaftes Produkt zu Schaden kommt, kann vom Unternehmen (idR herstellende Unternehmen) Schadenersatz nach dem Produkthaftungsgesetz verlangen. Bei der Produkthaftung geht es nicht um den Fehler am Produkt selbst, sondern um den Schaden, der durch das fehlerhafte Produkt an einer anderen Sache oder Person entstanden ist.
Abweichend vom klassischen Schadenersatzrecht ist die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz verschuldensunabhängig. Herstellende Unternehmen haften also auch dann, wenn sie am aufgetretenen Fehler keine Schuld tragen (Haftung für das Sicherheitsrisiko). Ein Produktfehler liegt vor, wenn das Produkt nicht jene Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände erwarten kann. Dabei sind auch die Darbietung des Produkts wie Werbung, Beschreibung, Verpackung und die zu erwartende Verwendung zu berücksichtigen. Von einem Mountainbike kann man zum Beispiel erwarten, dass die Gabel nicht bricht, auch wenn man einmal über Stock und Stein fährt.
Sicherheitserwartung
Häufig wird versucht, in den Gebrauchsanleitungen den Verwendungsbereich von Produkten einzuschränken, um die Sicherheitserwartung herabzusetzen. Für die Beurteilung der Fehlerhaftigkeit eines Produkts kommt es aber nicht darauf an, dass es nur für den von den Hersteller:innen vorgesehenen bestimmungsgemäßen Gebrauch sicher ist, sondern auf die Sicherheit bei jeder vernünftigerweise zu erwartenden Verwendung.
Ersatzpflicht bei der Produkthaftung
Die Ersatzpflicht bei der Produkthaftung besteht bei Personenschäden unbeschränkt. Bei Sachschäden müssen die Geschädigten einen „Selbstbehalt" von 500 Euro tragen.
Ersatzpflichtig sind grundsätzlich die Hersteller:innen.
Wenn die Produkte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erzeugt wurden, haften die Importeur:innen. Die Unternehmen, bei denen fehlerhafte Produkte gekauft wurden, haften, wenn die herstellenden Unternehmen nicht festgestellt werden können und sie den Geschädigten das Herstellungsunternehmen nicht in angemessener Frist nennen.
Lesen Sie die Gebrauchsanleitungen und Warnhinweise immer sorgfältig durch! Wenn Sie selbst mit dem Produkt sorglos umgehen, kann bei einem Schadensfall Mitverschulden eingewendet und damit Ihr Schadenersatzanspruch vermindert werden. Produkthaftungsansprüche können Sie grundsätzlich innerhalb von drei Jahren nach dem Schadensfall geltend machen. Allerdings gibt es eine absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren ab dem erstmaligen Inverkehrbringen des Produktes, nach deren Ablauf Sie keine Ansprüche mehr stellen können.
Material
Produkthaftung.
Hrsg. Sozialministerium.
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Safety Gate: das EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte.
Hrsg. Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
www.ec.europa.eu/consumers/consumers_safety/safety_products/rapex/alerts/repository/content/pages/rapex/index_en.htm
Konsumentenrechte: Hilfreiche Tipps rund um den Kauf.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Konsument | Arbeiterkammer
MUSTERBRIEF: Reklamation eines (Bau)-Mangels.
Hrsg. Arbeiterkammer Wien.
Download
Links
Produkthaftung, Rechte der Betroffenen und Beratungsstellen. Informationen vom Portal oesterreich.gv.at.
Produkthaftung (oesterreich.gv.at)
Website des Projekts EMARS (Enhanced Market Surveillance through Best Practices) zur Zusammenarbeit europäischer Marktüberwachungsbehörden im Produktsicherheitsbereich.
https://ec.europa.eu/environment/emas/index_en.htm
Informationen der Europäischen Kommission zur Produktsicherheit.
https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/product-safety-and-requirements_de
Website der European Child Safety Alliance, eines Programms der Europäischen Vereinigung für Unfallverhütung und Sicherheitsförderung mit Informationen zum Thema Kindersicherheit (englisch).
www.eurosafe.eu.com/key-actions/children-adolescents
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
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