Ombudsstelle Tierschutz
Die Tierschutzombudspersonen haben die Aufgabe, die Interessen des Tierschutzes zu vertreten. Mit 01.01.2005 trat das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (BGBl. I Nr. 118/2004) in Kraft.
Gemäß § 41 TSchG hat jedes Bundesland gegenüber der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister eine Tierschutzombudsperson zu bestellen.
Zur Tierschutzombudsperson können nur Personen bestellt werden, die
- ein abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin, Zoologie oder Agrarwissenschaften haben oder eine vergleichbare Ausbildung und
- eine Zusatzausbildung im Bereich des Tierschutzes haben.
Die Funktionsperiode der Tierschutzombudsperson beträgt fünf Jahre. Eine Wiederbestellung ist zulässig.
Die Palette der Anliegen, welche an die Tierschutzombudspersonen herangetragen werden ist sehr breit:
- Auskünfte über Regelungen, Übergangsfristen, Haltungsbedingungen und Mindestanforderungen nach dem Tierschutzgesetz
- Beratung über die artgerechte Tierhaltung, die richtige Vorgehensweise bei vermuteten Vergehen gegen das Tierschutzgesetz und die Vermittlung zu den richtigen Ansprechpersonen.
- Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen, Teilnahme an diversen Veranstaltungen und die Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen sind Maßnahmen, um das Bewusstsein für Tierschutz und artgerechte Tierhaltung in der Bevölkerung zu erhöhen.
Durch die Gesetzeslage - die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund, die Vollziehung der Gesetze beim Land (Landesregierung) - sind zahlreiche Bewilligungspflichten entstanden, wie z.B. für Veranstaltungen mit Tieren, für Tierheime, Zoos, Zirkusse und auch gewerbliche Tierhaltungen. Die Durchführung von Tierschutzkontrollen sowie viele weitere Aspekte des Vollzuges wurden 2005 neu geregelt.
Damit verfügen Tierschutzombudspersonen über weitreichende Kompetenzen und Befugnisse, sie haben z.B. in Verwaltungsverfahren einschließlich Verwaltungsstrafverfahren nach obigem Bundesgesetz Parteistellung und sind berechtigt, in alle Verfahrensakte Einsicht zu nehmen sowie alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Mit der neuen Novelle des Tierschutzgesetzes ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet die Tierschutzombudspersonen bei Ermittlungen zum Tatbestand der Tierquälerei einzubeziehen. Die Behörden haben die Tierschutzombudspersonen auch in jeder anderen Weise bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen. In der Ausübung ihres Amtes unterliegen die Tierschutzombudspersonen keinerlei Weisungen (Verfassungsbestimmung).
Die Tierschutzombudspersonen sind auch im Tierschutzrat nach §42 des bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes vertreten. Zu den Aufgaben des Tierschutzrates gehören unter anderem die Beratung der Tierschutzkommission nach §41a TSchG und des Bundesministers, sowie die Ausarbeitung von Entscheidungsgrundlagen aufgrund wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse. Über die Tätigkeit des Tierschutzrates gibt ein eigener Tätigkeitsbericht Auskunft.
Ombudsstellen
Jedes Bundesland hat eine Tierschutzombudsstelle. Sie vertritt die Interessen des Tierschutzes.
Kontakt
Tierschutzombudsstelle Wien
1190 Wien, Muthgasse 62
Telefon:
01 318 00 76 - 75079
post@tow-wien.at
Tierschutzombudsstelle Wien - Home (tieranwalt.at)
Dipl.-Ing.in Eva Persy, MSc MBA, Tierschutzombudsfrau
Tierschutzombudsstelle Niederösterreich
3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29 (Tor zum Landhaus)
Telefon:
02742 - 9005 DW 15578
post.tso@noel.gv.at
Tierschutzombudsstelle - Land Niederösterreich (noe.gv.at)
Dr.in Lucia Giefing, Tierschutzombudsfrau
Tierschutzombudsstelle Oberösterreich
4021 Linz, Bahnhofstraße 1
Telefon:
0732 7720 - 14281
tierschutzombudsstelle@ooe.gv.at
Tierschutzombudsfrau (ooe.gv.at)
Dr.in Cornelia Rouha-Mülleder, Tierschutzombudsfrau
Tierschutzombudsstelle Burgenland
7000 Eisenstadt, Hartlsteig 2
Telefon:
057 600 2189
post.tierschutz@bgld.gv.at
Tierschutzombudsstelle - Land Burgenland
WHR Dr.in Gabriele Velich, Tierschutzombudsfrau
Tierschutzombudsstelle Salzburg
5020 Salzburg, Fanny-von-Lehnert-Straße 1
Telefon:
0662 8042 - 3461
alexander.geyrhofer@salzburg.gv.at
Tierschutz - Land Salzburg
Mag. Alexander Geyrhofer, Tierschutzombudsmann
Tierschutzombudsstelle Steiermark
8010 Graz, Stempergasse 7
Telefon:
0316 877 - 3966
tierschutzombudsfrau@stmk.gv.at
Die Tierschutzombudsstelle Steiermark (TSO) - Tierschutz - Land Steiermark
Mag.in Dr.in Karoline Schlögl, Tierschutzombudsfrau
Tierschutzombudsstelle Kärnten
9020 Klagenfurt, Kirchengasse 43
Telefon:
050 536-37000
tierschutz@ktn.gv.at
Organisation - Land Kärnten (ktn.gv.at)
Mag.a Dr.in Jutta Wagner, Tierschutzombudsfrau
Tierschutzombudsstelle Tirol
6020 Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 17
Telefon:
0512 508 3247
tierschutz@tirol.gv.at
Tierschutzombudsperson | Land Tirol
Dr. Martin Janovsky, Tierschutzombudsmann
Tierschutzombudsstelle Vorarlberg
6900 Bregenz, Montfortstraße 4
Telefon:
05574 511 - 42099
tierschutzombudsstelle@vorarlberg.at
Tierschutzombudsstelle (vorarlberg.at)
Material
Leitfaden zum Katzenglück.
Hrsg. Verein Tierschutz macht Schule.
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Augen auf beim Hundekauf - Broschüre.
Hrsg. Sozialministerium.
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Augen auf beim Hundekauf - Folder.
Hrsg. Sozialministerium.
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Kind und Hund, aber sicher.
Hrsg. Verein Tierschutz macht Schule.
Download
Hunde sicher verstehen.
Hrsg. Verein Tierschutz macht Schule.
Download
Die Heimtierdatenbank - Chip- und Registrierungspflicht für Hunde.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Verbot der Qualzucht - Hunde.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Qualzuchtverbot in der Werbung.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Augen auf beim Wildtier- und Exotenkauf!
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Huhn im Glück - Tiergerechte Hühnerhaltung im Garten.
Hrsg. Verein Tierschutz macht Schule.
Download
Tollwut - Krankheit - Schutz - Vorsorge. Tierschutz - im Zuammenhang mit der Gesundheit von Tier und Mensch.
Informatione der Kommunikationsplattform Verbraucher:innengesundheit (KVG).
Tollwut - Krankheit - Schutz - Vorsorge - KVG (verbrauchergesundheit.gv.at)