Tierpelzkennzeichnung: Neue Regelung auf europäischer Ebene führt zu mehr Transparenz

veröffentlicht am 25.12.2023

Durch die aktuell unzureichende Kennzeichnung von Tierpelzen werden Konsument:innen getäuscht!

brauner Pelzmantel mit Preisschild, © markus-spiske-auf-unsplash

In Österreich ist die Haltung von Pelztieren zur Pelzgewinnung laut Tierschutzgesetz verboten. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSPGK) hat sich wiederholt auf europäischer Ebene für ein Verbot der Pelztierhaltung eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun. Denn jährlich sterben rund 100 Millionen Tiere für Pelze. 95 Prozent dieser Pelze stammen aus Zuchtfarmen vor allem aus China und Europa. Die häufigsten Zuchttiere sind dabei Fuchs, Iltis, Nerz, Marderhund, Nutria und Chinchilla. Hinter der Pelzgewinnung verbirgt sich enormes Tierleid – diese Tiere werden oft unter grausamen und tierquälerischen Bedingungen und unter unzumutbaren hygienischen Zuständen gehalten. Dadurch können sie Krankheiten übertragen und stellen eine erhebliche Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar. Die Tiere werden – wenn sie groß genug sind – zur Tötung vergast, durch Strom oder Gift getötet.

Unzureichende Kennzeichnungspflicht führt zu Verwirrung bei Konsument:innen

Dass Echtpelze oft nicht (richtig) gekennzeichnet sind, liegt an einer unzureichenden Regelung der EU über die Bezeichnung von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung. Wenn ein Kleidungsstück zu 80% aus Textilgewebe (z.B. aus Polyacryl) besteht und zu 20% aus Fell oder Pelz, muss das mit dem Hinweis "Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs" gekennzeichnet sein. Aber nur, wenn das Kleidungsstück zu 80% aus Textilgewebe besteht. Wenn es beispielsweise nur zu 60% aus Baumwolle und zu 40% aus Fellbesatz besteht, gilt diese Kennzeichnungspflicht nicht. Diese unzureichende Regelung kann sehr leicht für Verwirrung bei Konsument:innen sorgen. Eine klare und verständliche Kennzeichnung von Pelzprodukten nach Tierart, Gewinnungsform und Herkunft ist dafür essentiell. Eine solche fehlt im bestehenden EU-Recht.

Bessere Kennzeichnung führt zu weniger Tierleid

Auch wenn in Österreich die Haltung von Pelztieren zur Pelzgewinnung bereits verboten und das Inverkehrbringen bestimmter Produkte aus Tierschutzgründen ebenfalls untersagt ist, braucht es ein europaweites Verbot der Pelztierhaltung. Eine verbesserte Kennzeichnungsregelung für tierische Teile in Kleidungsstücken samt Accessoires sollte ebenfalls auf europäischer Ebene erfolgen, da eine allein innerstaatliche Regelung in diesem Zusammenhang als nicht ausreichend und zielführend erachtet wird. Für beide Anliegen wird sich das BMSPGK auf europäischer Ebene einsetzen.


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