Nanomaterialien in Kosmetika
veröffentlicht am 23.05.2023
Nanomaterialien finden sich in Sonnenschutzmitteln, Hautcremes, Zahnpasta und Wimperntusche. Doch sind die praktischen Winzlinge auch sicher für Mensch und Umwelt?
Was sind Nanomaterialien?
Die Nanotechnologie beschäftigt sich mit der Erforschung und Konstruktion von sehr kleinen Strukturen in einer Größenordnung von unter 100 Nanometern (nm). Wie winzig diese Teilchen sind, zeigt ein Vergleich: Das menschliche Haar hat etwa einen Durchmesser von 50.000 bis 100.000 nm. Aufgrund ihrer geringen Größe haben Nanoteilchen besondere Eigenschaften, die sie interessant für eine Vielzahl von Anwendungen machen. So werden Nanomaterialien bereits z. B. in Medikamenten, Nahrungsergänzungsmitteln, Textilien, Sportartikeln, Baumaterialien, Lebensmittelverpackungen, Farben und Lacken, in der Elektronik und auch in Kosmetika eingesetzt.
Was können Nanomaterialien?
Durch den Einsatz von Nanomaterialien wird es möglich, die Eigenschaften von Kosmetika zu verbessern. Wirkstoffe in Hautcremes können etwa mithilfe von Nanokapseln aus natürlichen Substanzen oder in Form von Nanoemulsionen besser in tiefere Hautschichten transportiert werden. Nanopartikel bieten einen besseren Schutz vor UV-Strahlung in Sonnenschutzmitteln und sorgen dafür, dass die Sonnencreme keine weißen Spuren auf der Haut hinterlässt. Auch als Farbpigmente z. B. in Wimpertuschen oder Nagellacken sowie in Zahncremen werden Nanopartikel verwendet.
Mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken
Zur Sicherheit von Nanomaterialien wird viel geforscht und für Kosmetika gibt es besondere Bestimmungen, die EU-weit gelten und dem Schutz von Konsument:innen dienen. Alle in der EU produzierte wie auch importierte kosmetischen Produkte müssen von den Herstellern oder Händlern der Europäischen Kommission gemeldet werden. Ein eigener mit Expert:nnen besetzter EU-Ausschuss überprüft die Sicherheit von Nanomaterialien in Kosmetika. So wurde z. B. festgestellt, dass Nanopartikel von Titandioxid bei einer Anwendung in Sonnencremes sicher ist, da diese Partikel die Haut nicht durchdringen können. Gesundheitliche Bedenken bestehen aber, wenn diese Partikel eingeatmet werden können, weshalb eine Verwendung in Sprayform in der EU untersagt ist. Für andere Nanomaterialien in Kosmetika wie etwa Nanosilber oder nanoskaliges Siliziumdioxid fiel die Sicherheitsbewertung kritisch aus oder konnte noch nicht abgeschlossen werden, da Daten fehlen. In solchen Fällen kann die Europäische Kommission Anwendungsbeschränkungen erlassen. Als gesundheitlich unbedenklich gelten Nanomaterialien aus löslichen und abbaubaren Substanzen, wie sie etwa zum Wirkstofftransport in die Haut eingesetzt werden. Das sind zumeist kleine Fetttröpfchen oder kugelförmige Strukturen aus Lecithin – einer Substanz, die z. B. aus Soja gewonnen wird und auch natürlich im Körper vorkommt.
Nanomaterialien aus Kosmetika können auch in die Umwelt gelangen, etwa ins Abwasser beim Duschen oder aus Sonnenschutzmitteln in Gewässer. Es ist nicht einfach, diese kleinen künstlichen Partikel in der Umwelt zu finden, aber die Analysemethoden werden fortlaufend verbessert. Forschungen der letzten Jahre etwa an Badegewässern konnten bislang keine Umweltgefährdung durch Nanopartikel aus Kosmetika feststellen.
Dennoch sind noch längst nicht alle Fragen zu möglichen Umwelt- und Gesundheitsrisiken von Nanopartikeln geklärt und in vielen Fällen ist eine abschließende Risikobewertung nicht möglich.
Nano in Kosmetika muss gekennzeichnet werden
Bei Kosmetika haben Konsument:innen aber die Möglichkeit, sich bewusst für oder gegen Produkte mit Nanopartikeln zu entscheiden. Denn anders als bei allen anderen Konsumprodukten müssen Nanomaterialien in Kosmetika durch den Zusatz [nano] auf der Liste der Inhaltsstoffe gekennzeichnet werden.
Weitere Informationen: Das österreichische Portal für Nanotechnologie des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Hier finden Interessierte fachlich fundierte Informationen zu Grundlagen, Anwendungen, Vorteile und Risiken sowie zur Forschung.
Nachlese: „Nanotechnologie in Kosmetika“. NanoTrust Dossier Nr. 008, Jänner 2009.
Nanomaterialien in Kosmetika – Regulierung und Sicherheitsbewertung in der EU“. NanoTrust Dossier Nr. 61, April 2023.