Tätowierung
Tätowieren ist sehr modern. Für viele ist ein Tatoo ein besonderer Körperschmuck. Trotzdem sollte man gut überlegen, bevor man sich für eine Tätowierung entscheidet. Man muss bedenken, dass das Tattoo zwar entfernt werden kann, dies aber nicht immer vollständig gelingt und auch Narben hinterlassen kann.
Nach einer Tätowierung ist es möglich, dass die Wundheilung je nach Körperteil bis zu einem dreiviertel Jahr dauert. Immer wieder ergeben Untersuchungen auch, dass manche Tätowierfarben einen erhöhten Gehalt an giftigen und zum Teil sogar als krebserregend eingestuften polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) enthalten. Zum Tätowieren zählt auch das Anbringen von Permanent-Make-Up.
Zu beachten ist:
- Das Tätowieren von Personen unter 16 Jahren ist verboten.
- Ab dem 18. Lebensjahr (Volljährigkeit) muss man eine schriftliche Einwilligungserklärung abgeben. Zwischen 16 und 18 Jahren ist eine schriftliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten/der Erziehungsberechtigten notwendig.
- Vor dem Tätowieren muss die Tätowiererin/der Tätowierer stets über die sachgerechte Nachbehandlung und mögliche Risiken wie Allergien, Entzündungen und Narbenbildung informieren. Über das Informationsgespräch ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich.
- Personen, die unter bestimmten Krankheiten leiden, dürfen nicht tätowiert werden. Dabei handelt es sich z.B. um Diabetes, Hepatitis, Blutgerinnungsstörungen, Geschlechtskrankheiten, fieberhafte Infekte, Ekzeme oder bestimmte Allergien.
- Auch ist zu beachten, dass Magnetresonanzuntersuchungen durch Tattoos manchmal verfälschte Ergebnisse bringen oder sogar unmöglich werden!
- Das Wichtigste in einem Tätowierstudio ist die Hygiene. Erst wenn der Behandlungsraum einen hygienisch guten Eindruck macht, sollte man sich der Tätowiererin/dem Tätowierer anvertrauen. Wenn nicht, ist es wohl besser, sich jemanden anderen zu suchen.
- Die schriftliche Einwilligung, die schriftliche Bestätigung über das Aufklärungsgespräch sowie eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung und die Chargennummern der verwendeten Farben und Stoffe sind vom Unternehmen zu dokumentieren und 10 Jahre aufzubewahren. Eine Kopie der genannten Dokumente muss der Konsumentin/dem Konsumenten gegeben werden!
- Im Falle von gesundheitlichen Problemen nach erfolgter Tätowierung unbedingt rasch eine Ärztin/einen Arzt aufsuchen!
- Besondere Vorsicht bei sogenannten „Tattoo Conventions"! (Als „Tattoo Conventions" werden Veranstaltungen - z.B. Tattoo Messen - bezeichnet, bei denen nationale und internationale Dienstleister ihr Können zeigen.) Aufgrund der hohen Kundenfrequenz kommt die Aufklärung kaum zustande, und hygienische Maßnahmen sind oft nicht in Ordnung. Zudem haben dort tätige ausländische Tätowiererinnen/Tätowierer oftmals keinen Gewerbeschein.
- Für Personen, die sich Tätowierungen unterzogen haben, ist für die Dauer von 12 Monaten nach dem Ereignis das Blutspenden ausgeschlossen (reduzierte Ausschlussdauer von 4 Monaten, falls ein NAT-Test auf Hepatitis C negativ ausfällt).
- Achtung: Schwangere Frauen sollten sich nicht tätowieren lassen.
In Österreich tätige Tätowiererinnen/Tätowierer brauchen eine Gewerbeberechtigung.
Dafür muss eine entsprechende Ausbildung oder entsprechendes Fachwissen nachgewiesen werden. In Österreich unterliegen Tätowierstudios strengen Auflagen und Kontrollen.
Tätowierbetriebe gehören zum Gewerbe Fußpflege, Kosmetik und Massagebetriebe.
Die Österreichische Wirtschaftskammer LINK(WKÖ) gibt Ihnen Auskunft, ob der Betrieb die vorgeschriebene Gewerbeberechtigung hat.
ACHTUNG: Das Logo alleine sagt jedenfalls noch nichts über die Gewerbeberechtigung aus!
Und in jedem Fall gilt: Think before you ink! Die Entscheidung, sich tätowieren zu lassen, soll gut überlegt werden. Welche langfristigen Folgen Tattoofarben auf die Gesundheit haben, weiß bisher keiner so genau. Und letztlich sind Tätowierungen nur schwer zu entfernen und können Narben hinterlassen.
Material
Einverständniserklärung für Tatoos.
Henna Tattoos - Allergische Reaktion als Folge?
Hrsg. Sozialministerium
Download
Einverständniserklärung für Permanent Make up.
Justizbuch: Alles was Recht ist.
Erhältlich beim Justizministerium.
Justizbuch "Alles was Recht ist" - BMJ
Links
Tattoo und Piercing. Informationen von wienXtra Jugendinfo.
www.wienxtra.at/jugendinfo/infos-von-a-z/info-tag/tattoo-piercing/
Piercing und Tattoo. Informationen des Portals oesterreich.gv.at.
Piercing und Tattoo (oesterreich.gv.at)
Das Gesundheitsportal des Sozialministeriums bietet Informationen rund um die Themen Gesundheit und Krankheit sowie über das österreichische Gesundheitssystem.
www.gesundheit.gv.at
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Kontakt
WIENXTRA-JUGENDINFO: Die Infostelle für junge Leute mitten in der Stadt!
Babenbergerstraße 1/Ecke Burgring, 1010 Wien
Telefon:
+43 1 4000-84100
jugendinfowien@wienxtra.at
www.jugendinfowien.at
KINDER UND JUGENDANWALTSCHAFT – WIEN
Alserbachstraße 18, 1090 Wien
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+43 1 70 77 000
post@jugendanwalt.wien.gv.at
www.kija.at
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Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
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Prinz Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien
Telefon:
+43 1 50165-0
www.arbeiterkammer.at
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
VERBRAUCHERSCHLICHTUNG
Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 890 63 11
office@verbraucherschlichtung.at
http://www.verbraucherschlichtung.at
EUROPÄISCHES VERBRAUCHERZENTRUM ÖSTERREICH
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 588 77 81
Hotline | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
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