Was ist bei einer Umschuldung zu beachten

Jedenfalls mehrere Angebote einholen

Eine Umschuldung macht nur dann Sinn, wenn sich die Situation von Kreditnehmer:innen dadurch wirtschaftlich verbessert. Zu bedenken ist, dass eine Umschuldung mit Kosten verbunden ist. Jedenfalls fallen bei einer Umschuldung Bearbeitungskosten oder die Kosten für die Eintragung einer Hypothek im Ausmaß von 1,2 Prozent der Hypothekarsumme (meist um 20% höher als der Kreditbetrag) an.

Wenn ein laufender Kredit mit einem Fixzinssatz gekündigt und die Bank gewechselt wird, kann das Unternehmen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Bank kann diese Entschädigung verlangen, weil ihr durch die vorzeitige Kündigung zukünftige Zinszahlungen entgehen. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf höchstens 1% des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags ausmachen.

Bevor man sich zu einer Umschuldung entscheidet, sollte man deshalb von verschiedenen Banken Kreditangebote einholen und Vergleichsrechnungen durchführen, um zu prüfen, ob sich eine Umschuldung unter Berücksichtigung aller Kosten wirklich lohnt.

Vorzeitige Rückzahlung als Alternative

Es kann es günstiger sein, wenn versucht wird, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. Eine solche Vorgangsweise empfiehlt sich etwa bei variablen Zinssätzen, niedrigen Kreditbeträgen oder wenn die Laufzeit des Kredits schon fast abgelaufen ist. Nach dem Verbraucherkreditgesetz haben KonsumentInnen jederzeit das Recht, den Kreditbetrag vor Ablauf der Kreditlaufzeit teilweise oder vollständig zurückzuzahlen.

Keine Umschuldung bei Überschuldung

Die Umschuldung scheitert in der Regel, wenn den:die Kreditnehmer:in bereits überschuldet ist und Kreditraten nicht mehr bezahlen kann. Wenn Zahlungsverzug vorliegt, werden säumige Kreditnehmer:innen auf die Warnliste des Kreditschutzverbandes (KSV 1870) gesetzt. Steht man auf der Liste, sind Banken in der Regel nicht bereit, einen neuen Kredit einzuräumen. Wenn man einen Kredit nicht mehr bezahlen kann, sollte man sich deshalb an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Keinen Sinn macht es, sich bei einer Überschuldung an Kreditvermittler:innen zu wenden. Diese dürfen keine Schuldnerberatung durchführen und können wegen der schlechten Bonität auch keinen neuen Kredit vermitteln.

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen