Beauftragung von Kreditvermittlerinnen und -vermittler

Die Aufgabe von Kreditvermittler:innen besteht darin, ihren Kund:innen eine Bank zu vermitteln, die ihnen einen Kredit gewährt. Dabei müssen die Interessen der Kund:innen gewahrt werden: Von verschiedenen Angeboten darf nur jenes empfohlen werden, das für Kund:innen am besten geeignet ist.

Bei fehlenden Informationen ist Vertrag ungültig

Der Vermittlungsauftrag muss zwingend folgende Informationen enthalten:

  • Nettokredithöhe und der von Ihnen zurückzuzahlende Gesamtbetrag
  • Effektiver Jahreszins und Annahmen für dessen Berechnung
  • Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten
  • Höchstprovision
  • Spätester Zeitpunkt für das Vorliegen der Kreditzusage
  • Laufzeit, Kreditsicherheit, Versicherung und Zinsgleitklausel

Wer Kreditvermittler:innen beauftragt, schließt mit ihnen einen Vermittlungsauftrag ab, der auf maximal vier Wochen befristet sein muss. Der Vermittlungsauftrag muss schriftlich erteilt werden. Fehlen wichtige Informationen (effektiver Zinssatz, Gesamtbelastung, Kreditlaufzeit etc.) ist der Auftrag ungültig.

Kredite automatisch um 5% Vermittlungsgebühr teurer

Kreditvermittler:innen dürfen für ihre Vermittlung bis zu 5 % des aufgenommenen Kreditbetrags (ohne Zinsen) als Provision verlangen. Dadurch verteuert sich der aufgenommene Kredit erheblich! Nicht immer bezahlen Kund:innen direkt an das Kreditvermittlungsunternehmen. Häufig wird die Provision von der Bank übernommen, jedoch über die Kosten des Kreditvertrags den Kund:innen weitergegeben. Auf welche Weise die Verrechnung der Provision letztlich auch erfolgt, sie verteuert den Kredit erheblich. Für Kreditkund:innen mit guter Bonität zahlt sich die Beaftragung eines Kreditvermittlerunternehmens wegen der Provision nicht aus, weil es billiger kommt, selbst bei verschiedenen Banken Kreditangebote einzuholen.

Der Provisionsanspruch besteht nur bei einem erfolgreichen Abschluss. Wenn aber eine fixe Kreditzusage der Bank vorliegt, die von dem:der Kund:in nicht in Anspruch genommen wird, wird die Provision trotzdem fällig. Keine Provision darf verlangt werden, wenn die Bedingungen des Kredits nicht mit den Bedingungen im Vermittlungsauftrag übereinstimmen (z.B. Zinssatz, Ratenhöhe).

Andere von der Vermittlerseite in Rechnung gestellte Nebenkosten, etwa für Kopien oder Bearbeitungsgebühren, müssen Sie nicht bezahlen.


Umschuldung muss günstiger sein

Wenn Kreditvermittlerunternehmen eine Umschuldung durchführen, müssen sie darauf achten, dass der neue Kredit unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten und auch der Provision für den Kunden tatsächlich günstiger ist als der alte Kredit.

In Fällen der Überschuldung (wenn Zahlungsunfähigkeit droht) haben Kreditvermittlerunternehmen ihre Kundinnen und Kunden an eine Schuldnerberatungsstelle zu verweisen.

Bei einer Überschuldung macht die Beauftragung eines Kreditvermittlers keinen Sinn, weil Banken Kreditansuchen wegen der schlechten Bonität in der Regel ablehnen.

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