Gesetzliche Bestimmungen für Leasingverträge

Neben den Standardinformationen, die auch bei Kreditverträgen erteilt werden müssen, müssen Unternehmen über das Restwertrisiko und über die Art der Feststellung des Wertes der Sache bei Beendigung des Vertrages aufklären.

Für Leasingverträge gelten grundsätzlich die Regelungen des Verbraucherkreditgesetzes. Leasingnehmerinnen und Leasingnehmer müssen die (monatlichen) Leasingraten pünktlich zahlen. Kommt es zum Zahlungsverzug, werden von Leasinggeberinnen/Leasinggeber in der Regel Verzugszinsen oder Einbringungskosten verrechnet. Leasinggeberinnen/Leasinggeber können - wenn dies vereinbart wurde - den Leasingvertrag auch auflösen oder die gesamten noch offenen Leasingentgelte bis Vertragsende fällig stellen, wenn Leasingnehmerinnen und Leasingnehmer mit ihren Leasingrate(n) in Verzug sind und sie diese trotz Androhung des  Terminverlusts und Setzung einer Nachfrist nicht bezahlen. Die Parameter für die Entscheidung, ob im Einzelfall der Abschluss eines Leasingvertrags günstiger ist als der eines Kreditvertrags richtet sich nach den effektiven Zinssätzen  und der Gesamtbelastung der jeweiligen Angebote. Für Konsumentinnen/Konsumenten spielt vor allem das Leasing von Kraftfahrzeugen eine Rolle.

WICHTIG

Holen Sie verschiedene Angebote ein, bevor Sie sich für den Abschluss eines Leasingvertrags entscheiden. Eine besonders wichtige Information ist dabei die Höhe des vom Leasingunternehmen jedenfalls anzugebenden effektiven Jahreszinses. Er ist die Summe aller Kosten, die durch den Leasingvertrag entstehen, verteilt auf das einzelne Jahr und in Prozenten ausgedrückt. Wenn Sie verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten vergleichen möchten, ziehen Sie dazu den effektiven Jahreszins heran.

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