Informationspflichten vor Vertragsabschluss/Angaben im Kreditvertrag

Bevor Sie einen Kreditvertrag abschließen, müssen Sie von der Bank genaue Informationen erhalten, mit deren Hilfe Sie beurteilen können, ob der Vertrag Ihren Bedürfnissen und Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht.

Die Informationen, die Verbraucher:innen schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger (CD-ROM, USB-Stick, usw.) übergeben werden müssen, ermöglicht das Angebot auch mit anderen  Kreditangeboten vergleichen zu können.

Um Ihnen die Entscheidung zu dem für Sie richtigen Kredit einfacher zu machen, ist die Bank verpflichtet, anhand eines Beispiels zu erklären, wie hoch die Kosten des Kredites pro Jahr sind, wie sie berechnet werden und welche Annahmen sie dabei zu Grunde legt.

Verpflichtendes EU-Standardformular

Bei der Beratung muss außerdem ein standardisiertes Informationsformular verwendet werden, das Verbraucher:innen die Angebotsgegenüberstellung erleichtern soll.

Das Informationsformular muss neben Angaben zu den den Verbraucher:innen zustehenden gesetzlichen Rechten (z.B. Rücktrittsrecht, Recht auf vorzeitige Rückzahlung) umfassende Informationen über die

  • Bank (Name, Anschrift)
  • allenfalls den:die Kreditvermittler:in
  • die Art des Kredits
  • die Laufzeit und die Kosten des Kredits (Sollzinssatz, effektive Jahreszins, Gesamtbetrag - Mehr dazu erfahren Sie hier) enthalten. 

Für Immobilien- und Hypothekarkredite nach dem HIKrG muss ein eigenes Informationsformular (ESIS-Merkblatt) verwendet werden. Danach muss für diese Kreditverträge ein eigenes Informationsformular verwendet werden.

Neben dem Informationsblatt steht Verbraucher/innen auch das Recht auf einen kostenlosen Entwurf des endgültigen Vertrags zu. Damit können Verbraucher/innen weitere Vergleiche mit anderen Angeboten durchführen. Das HIKrG sieht für Hypothekar- und Immobilienkredite eine zusätzliche Erläuterungspflicht der Banken vor, damit Kreditnehmer:innen beurteilen können, ob der Vertrag ihren Bedürfnissen und ihrer finanziellen Situation entspricht. Hierfür ist keine spezielle Form festgelegt.

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