Informationspflichten beim Hypothekarkredit
Ähnlich wie bereits beim Verbraucherkreditgesetz (VKrG), sind im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) weitreichende Informationspflichten vorgesehen. Alle im Gesetz vorgesehenen Informationen müssen unentgeltlich erteilt werden!
Werbung
Wenn für Hypothekar- oder Immobilienkredite mit Zahlen oder Zinssätzen geworben wird, müssen in der Werbung auch Hinweise auf andere wichtige Eckdaten des Kredits erteilt werden (z.B. effektiver Jahreszinssatz, zu zahlender Gesamtbetrag).Allgemeine Informationen müssen jederzeit bereit gestellt werden
Das sind z.B. Angaben über Kreditzweck, mögliche Laufzeiten, Arten von angebotenen Sollzinssätzen, repräsentatives Beispiel, Kosten, Optionen zur Rückzahlung etc.
Diese müssen von den Kreditgeber:innen unabhängig von der Anbahnung eines konkreten Vertragsverhältnisses jederzeit bereitgestellt werden - entweder auf Papier, einem anderen dauerhaften Datenträger oder in elektronischer Form (z.B. auf der Webseite).
Vorvertragliche Informationen - rechtzeitig vor Bindung an den Vertrag
Diese müssen mittels eines gesetzlich vorgeschriebenen Standardformulars („ESIS-Merkblatt") auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger erteilt werden - und zwar rechtzeitig bevor Konsumentinnen und Konsumenten an den Kreditvertrag oder ein Angebot gebunden sind.
Wichtig dabei ist, dass vorvertragliche Informationen auf die Konsumentin und den Konsumenten individuell zugeschnitten sein müssen. Die Informationen sollen es ermöglichen, Kreditprodukte zu vergleichen und eine fundierte, wohldurchdachte Entscheidung zu treffen.
Zusätzliche Erläuterungen
Kreditgeber:innen haben außerdem zusätzliche formlose Erläuterungspflichten, damit sie beurteilen können, ob vorgeschlagene Kreditverträge den eigenen Bedürfnissen und der finanziellen Situation gerecht werden.
So muss die Bank etwa die möglichen Auswirkungen des angebotenen Produkts auf Verbraucher:innen, einschließlich der Konsequenzen bei einem Zahlungsverzug erläutern.
Material
Kredite - Häufig gestellte Fragen.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Konsument | Arbeiterkammer
Online-Bankenrechner zum Vergleich von Zinsen und Spesen für Sparbücher, Kredite und Girokonten.
Hrsg. Arbeiterkammer.
Girokonten im Test - Bankenrechner der Arbeiterkammern
MUSTERBRIEF: Rücktritt vom Kreditvertrag.
AK Musterbriefe-Datenbank zum Thema Konsumentenschutz.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Fragen und Antworten der Bankenschlichtung Österreich.
Erhältlich bei der Bankenschlichtungsstelle.
www.bankenschlichtung.at/downloads.html
Haushaltsbuch.
Erhältlich bei der Schuldnerberatung.
https://klartext.at/wissenspool/budgetrechner/haushaltsbuch/
Links
Kredit und Vertragsabschluss. Informationen der Arbeiterkammer.
Tipps fürs Kreditgespräch | Arbeiterkammer
Kreditsicherheiten. Informationen der Arbeiterkammer.
Kreditsicherheiten | Arbeiterkammer
Bausparen und Bauspardarlehen. Informationen des VKI.
Bausparen und Bauspardarlehen - Geld und Finanzen Extra | KONSUMENT.AT
Das Vergleichsportal Durchblicker gibt einen Überblick über vers. Angebote bei Versicherungen, Strom/Gas, Finanzen und Telefon/Internet.
www.durchblicker.at
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
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