FAQ: Mehrwertdienste
Hier finden Sie Antworten auf Fragen zu Mehrwertnummern, Mehrwert-SMS, Kosten, Vorgehensweise bei verrechneten Mehrwertdiensten in der Telefonrechnung, Sperre
Meine Kinder haben das Chatten und das Voting via Handy entdeckt? Wie werden diese verrechnet?
Dabei handelt es sich um sogenannte eventtarifierte Dienste. Das heißt, dass die Gebühr nicht zeitabhängig verrechnet wird, sondern einmalig pro SMS oder pro Anruf (neben Tele-Votings z.B. auch Chats). Je nach verwendetem Nummernbereich können dafür bis zu 10 Euro pro Event (also pro SMS bzw. pro Anruf) verrechnet werden. Für eventtarifierte Anrufe oder SMS in den Nummernbereichen 0901 und 0931 kann der Preis bereits in der Nummer abgelesen werden: Die ersten beiden Ziffern der Nummer nach der Vorwahl beschreiben die Kosten (z.B. ein SMS zu einer mit 0901 077 […] beginnenden Nummer wird mit 0,70 Euro verrechnet).
Ich habe davon gehört, dass bei Anrufen zu Mehrwertnummern eine Preisansage erfolgen muss? Stimmt das wirklich?
Ja, das ist grundsätzlich richtig. Ausnahmen bestehen für eventtarifierte Dienste wie z.B. Chats und Tele-Votings, sofern das Entgelt für den gesamten Dienst maximal 0,70 Euro beträgt.
Bei Diensten in den Bereichen 0900, 0901, 0930, 0931 sowie 118 muss der Telekommunikationsbetreiber sicherstellen, dass den Nutzer:innen die Höhe des pro Minute oder pro Event anfallenden Entgeltes in Euro unmittelbar nach Herstellen der Verbindung oder bei Nachrichtendiensten unmittelbar vor jeder Inanspruchnahme des Dienstes in geeigneter Weise mitgeteilt wird. Nach Erhalt dieser Information muss die Möglichkeit bestehen, den Dienst entgeltfrei zu beenden.
Nähere Informationen zum Thema Mehrwertdienste finden Sie hier.
Auf meiner Telefonrechnung wurden mir Kosten für nicht bestellte Mehrwert-SMS verrechnet. Muss ich diese bezahlen?
Kosten für nicht bestellte Mehrwert-SMS, die der Mobilfunkbetreiber verrechnet, sollten Sie bei diesem beeinspruchen (Näheres zum Rechnungseinspruch finden Sie hier.
Wurden Mehrwert-SMS nicht bestellt, sollten Sie auch den Mehrwertdiensteanbieter darauf hinweisen, dass eine vertragliche Grundlage für deren Verrechnung fehlt. Sind Ihnen dessen Kontaktdaten nicht bekannt, besteht die Möglichkeit, diese unter durch Eingabe der Mehrwertnummer auf der Website der RTR hier abzufragen.
Der Empfang von Mehrwert-SMS kann einfach durch Senden des Wortes „Stop“ (oder auch „Stopp“) beendet werden.
Man hört immer wieder von hohen Telefonkosten auf Grund von Mehrwertdiensten (Mehrwert-SMS, Chats, Klingeltöne, u.a.)? Ich möchte mich davor schützen, was kann ich tun?
Konsumentinnen und Konsumenten haben das Recht, Sperren für Mehrwertnummern setzen zu lassen. Telekombetreiber haben auf Kundenwunsch einmal jährlich kostenlos Sperren einzurichten. Es ist je nach Anbieter unterschiedlich, ob eine Sperre sowohl die Anrufe zu Mehrwertnummern als auch den Versand und Empfang von Mehrwert-SMS umfasst, oder ob die Sperre für beide Kategorien getrennt verlangt werden muss. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Betreiber.