Preisauszeichnung
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, ob Sie Anspruch auf den niedrigeren Preis beim unterschiedlichen Preisangaben im Supermarkt, darf ein Glas Leitungswasser verrechnet werden, Preise von Flugtickets
Ich habe bei einem Supermarkt eine Packung Reis gekauft. Am Regal stand aber ein niedrigerer Preis als auf der Rechnung. Muss mir der Supermarkt den Differenzbetrag zurückgeben?
Wurde der Verkaufspreis einer Ware zu niedrig ausgezeichnet, so sind Sie zwar nicht verpflichtet, diesen höheren Preis zu bezahlen, andererseits haben Sie aber auch keinen Anspruch darauf, die Ware zum ausgezeichneten Preis erwerben zu können.
Eine Ausnahme gibt es für Selbstbedienungsläden mit Scannerkassen: Wenn Sie den Preis der Ware erst nach dem Zahlungsvorgang in Erfahrung bringen, dann haben Sie Anspruch auf den am Regal ausgezeichneten Verkaufspreis. Ein typisches Beispiel dafür ist ein Großeinkauf im Supermarkt (viele einzelne Waren). Hier erfahren Sie in aller Regel den Preis der einzelnen Rechnungsposten erst wenn Sie die Rechnung in Händen halten.
Wird bei Dienstleistungen ein höherer Preis verlangt als ausgezeichnet, dann ist nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch in der Regel nur das „angemessene Entgelt" zu bezahlen, d.h. die Unternehmerin/der Unternehmer darf nur den ausgezeichneten Preis fordern.
Handelt es sich um einen offensichtlichen Schreibfehler so haben die Konsumentinnen und die Konsumenten in der Regel keinen Anspruch auf den ausgezeichneten Preis. Auch in diesem Fall ist zumindest ein angemessenes Entgelt zu bezahlen.
Nach dem Preisauszeichnungsgesetz besteht klarerweise die Verpflichtung die Verkaufspreise von Waren und Dienstleistungen richtig auszuzeichnen. Verstöße gegen diese Bestimmung können bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten angezeigt werden. Diese sind nämlich für die Überwachung der Einhaltung der Preisauszeichnungsvorschriften zuständig.