Abfallentsorgung

Jahr für Jahr fallen in Österreich pro Person mehrere hundert Kilo an Abfällen an, die entsorgt werden müssen. Die Sammlung von Haushaltsabfällen wird von den Gemeinden organisiert, die auch die näheren Regelungen über die Art und Anzahl der Sammelgefäße, die Abfuhrtermine und schließlich auch die Müllgebühren festlegen.

Die Durchführung der Abfuhr und Sammlung selbst kann je nach Bundesland und Gemeinde durch die Gemeinde, einen Abfallverband oder ein privates Unternehmen erfolgen. Wie bei Wasser und Kanal besteht auch für die Müllabfuhr ein Anschlusszwang. Als Eigentümerin/Eigentümer des Hauses ist man verpflichtet, die Abfälle über die öffentliche Müllabfuhr zu entsorgen und die anfallenden Gebühren zu entrichten.

Die Gebühr setzt sich meist aus einer festen Grundgebühr und einer variablen Gebühr je nach Größe der Müllgefäße und Anzahl der Entleerungen, manchmal auch nach dem Gewicht, zusammen. Oberstes Ziel der Abfallwirtschaft ist die Müllvermeidung. Durch die Verwendung von Mehrweg- statt Einwegverpackungen und Einkaufstaschen statt Plastiksackerln, kann man auch einen Beitrag leisten. Zweiter Grundsatz ist die getrennte Sammlung von Abfällen, die einerseits die Verwertung von Altstoffen ermöglicht und andererseits Umweltgefahren auf Grund von Problemstroffen entgegenwirkt.

In jeder Gemeinde muss zumindest zweimal jährlich eine getrennte Sammlung für Problemstoffe erfolgen, sofern nicht ohnehin eigene Sammelstellen eingerichtet sind. Daneben bestehen getrennte Sammelsysteme vor allem für Altpapier, Altglas, Kunststoff- und Verbundverpackungen, Metalle, biogene Abfälle, Alttextilien, Altöle, Bauschutt, sowie für Elektro- und Elektronikaltgeräte (einschließlich Kühlgeräten) und Autowracks.

Elektro- und Elektronik-Altgeräte, zum Beispiel TV-Geräte, Computer oder Waschmaschinen, müssen bei Kauf eines neuen, gleichwertigen Gerätes von den Händlern kostenlos zurückgenommen werden. Auch wenn das Gerät vom Unternehmen an die Wohnadresse geliefert wird, kann man das Altgerät gleich mitgeben, ohne dass dafür Transportkosten verlangt werden dürfen. Von der Rücknahmepflicht ausgenommen sind nur Kleinunternehmen mit einer Verkaufsfläche von weniger als 150m², wenn sie die Konsumentinnen und Konsumenten rechtzeitig - vor Kauf des Neugerätes - darüber informieren. 

Auch Leuchtstofflampen und Kühlgeräte fallen nun unter die kostenlose Rücknahmeverpflichtung der Händler. Die früheren gesonderten Sammelsysteme mit Pfand gibt es seit dem Jahr 2005 nicht mehr. Das bis zum Jahr 2005 bezahlte Pfand für Leuchtstofflampen erhält man (nur) dort zurück, wo die Lampen gekauft wurden. Für Kühlgeräte kann die Rückzahlung des Pfandbetrages beim Umweltforum Haushalt beantragt werden, wenn das Altgerät zurückgegeben oder bei der Sammelstelle entsorgt wird. 

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