Wasser

Die Wasserversorgung ist fast zur Gänze durch Grund- und Quellwasser und nur zu einem sehr kleinen Teil durch Oberflächenwässer sichergestellt. Rund 90% der Bevölkerung wird mit Trinkwasser aus öffentlichen Wasserversorgungsanlagen versorgt.

Die restliche Bevölkerung bezieht ihr Trinkwasser aus privaten Quellen oder Hausbrunnen. Besteht eine öffentliche Wasserversorgungsanlage (Wasserwerk der Gemeinde oder eines Wasserverbandes), so müssen alle Gebäude im Versorgungsbereich angeschlossen werden. Nur wenn ein schon bestehender Brunnen einwandfreies Wasser liefert, kann allenfalls eine Ausnahme vom Anschlusszwang gemacht werden. Für den Anschluss an die Wasserversorgungsanlage und für den laufenden Wasserbezug sind die von der Gemeinde festgelegten Gebühren zu entrichten. Auch für die Abwasserentsorgung besteht im Einzugsbereich einer öffentlichen Kanalisation Anschlusszwang. 

Wasserqualität

Die Qualität des Trinkwassers aus öffentlichen Wasserversorgungsanlagen muss laufend durch Untersuchungsanstalten oder Gutachten untersucht werden. Dabei wird eine Vielzahl von mikrobiologischen und chemischen Werten, die in der Trinkwasserverordnung festgelegt sind, überprüft. Mögliche Belastungen ergeben sich zum Beispiel aus Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Schwermetallen, Keimen oder Nitrat. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden nicht nur der Behörde übermittelt, sondern müssen auf Anfrage auch den Kundinnen/Kunden mitgeteilt werden. Die Nitrat- und Pestizid-Werte werden - auch ohne Nachfrage - einmal jährlich zum Beispiel auf der Rechnung oder in der Gemeindezeitung bekanntgegeben. 

Auch den Härtegrad des Wassers sollte man wissen, da bei hartem Wasser (Härtestufen II und III) beim Wäschewaschen Kalkschutzmittel verwendet werden sollten und auch der Geschirrspüler entsprechend einzustellen ist.

Werden die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Werte überschritten, müssen Maßnahmen zur Wiederherstellung der einwandfreien Qualität des Wassers veranlasst werden. Kundinnen/Kunden sind zu informieren sowie auf etwaige Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Abkochen) hinzuweisen.

Bei privaten Hausbrunnen sind keine Untersuchungen vorgeschrieben und es liegt an den Nutzerinnen/Nutzer, die Qualität des Wassers zu überprüfen.

Entsprechende Untersuchungen können bei den Anstalten und Instituten für Lebensmitteluntersuchung, aber auch bei vielen privaten Labors bzw. Gutachterinnen und Guter in Auftrag gegeben werden.

Wasseraufbereitung

Zur Wasseraufbereitung, vor allem zur Enthärtung, werden zahlreiche unterschiedliche Geräte und Verfahren angeboten. Wird das Wasser aus einer öffentlichen Versorgungsanlage bezogen, sind solche Aufbereitungsanlagen jedenfalls nicht notwendig und auch nur sehr selten sinnvoll. Vor allem wenn die Wartung nicht konsequent und sorgfältig erfolgt, ist eine Verkeimung möglich. Die Enthärtung des Wassers kann zudem auch zu einer wesentlich erhöhten Korrosionsgefahr führen.

Die Behauptungen über eine „Belebung" des Wassers oder eine „Anreicherung mit Energie" lassen sich jedenfalls wissenschaftlich nicht überprüfen. Bleirohre, die noch in manchen Altbauten vorhanden sind, können die Wasserqualität beeinträchtigen, ebenso wie Armaturen, die Nickel ins Wasser abgeben. Als Vorsichtsmaßnahme ist in solchen Fällen anzuraten, den ersten Schwall an Wasser ablaufen zu lassen, bevor das Wasser zum Trinken oder Kochen verwendet wird. Grundsätzlich sollte aber ein Austausch der Rohre bzw. der schadhaften Armaturen durchgeführt werden.

WICHTIG
Auch wenn Sie auf Ihrem Grundstück schon einen Wasser- und Kanalanschluss haben, kann es sein, dass Ihnen ein Ergänzungsbeitrag vorgeschrieben wird, wenn Sie nachträglich ein Haus errichten oder ausbauen. Erkundigen Sie sich nach den genauen Gebührensätzen auf Ihrem Gemeindeamt. Sie haben ein Recht darauf, das Untersuchungsergebnis für das von Ihnen bezogene Wasser zu erfahren. Voraussetzung dazu ist eine schriftliche Anfrage. Haben Sie eine Wohnung oder Haus gemietet, wenden Sie sich an Ihre Vermieterin/Ihren Vermieter.

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