Irreführende Werbung: Hipp darf nicht mehr mit 7-fachem Vitamin-D-Bedarf von Kindern werben

veröffentlicht am 25.09.2024

Der Babynahrungshersteller Hipp hat auf seiner Webseite und Verpackung für Kindermilchprodukte mit irreführenden Aussagen über den Vitamin-D-Bedarf von Kindern geworben. Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied nun, dass Hipp künftig nicht mehr den Eindruck erwecken darf, dass Kinder siebenmal mehr Vitamin D benötigen als Erwachsene. Das Urteil ist rechtskräftig.

 „7x mehr Vitamin D, starke Knochen bis zum Zeh“ und „Darum benötigt Ihr Kind 7x mehr Vitamin D als ein Erwachsener.“

Mit diesen Aussagen bewarb Hipp sowohl auf der Website wie auch auf der Verpackung die Produkte „Hipp Kindermilch COMBIOTIK ab 1+ Jahr“ und „Hipp Kindermilch COMBIOTIK ab 2+ Jahr“ und suggerierte damit, dass Kinder im Vergleich zu Erwachsenen einen deutlich höheren Anteil an Vitamin D bräuchten. Tatsächlich bezieht sich der höhere Bedarf jedoch auf das Körpergewicht: Kinder haben zwar pro Kilogramm Körpergewicht einen höheren Bedarf, der absolute Tagesbedarf an Vitamin D ist jedoch bei Kindern und Erwachsenen identisch. Diese Unterscheidung war für Verbraucher:innen jedoch kaum erkennbar, da die Informationen nur über eine versteckte Schaltfläche zugänglich waren.

Werbung verstößt gegen Health-Claims-Verordnung

Die deutsche Verbraucherorganisation vzbv klagte das Unternehmen. Vor drei Jahren hatte das Oberlandesgericht (OLG) München die Klage des vzbv zunächst abgewiesen. Nach einer Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wurde das Urteil jedoch aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das OLG zurückverwiesen. Nun gab das Gericht der Klage des vzbv vollumfänglich statt.

Das Oberlandesgericht München schloss sich der Auffassung der vzbv an, dass die Werbeaussagen gegen die Health-Claims-Verordnung der EU verstoßen, nach der nährwertbezogene Angaben nicht mehrdeutig oder irreführend sein dürfen.

Irreführender Gesamteindruck

Nach Auffassung des Gerichts könnte die Werbung bei Verbraucher:innen den Eindruck erwecken, dass Kinder im Vergleich zu Erwachsenen tatsächlich die siebenfache Menge an Vitamin D benötigen. Entscheidend sei dabei der Gesamteindruck, den die Werbung vermittelt. Ein erheblicher Teil der Verbraucher:innen würde die Aussagen so interpretieren, dass Kinder insgesamt siebenmal mehr Vitamin D brauchen als Erwachsene und die beworbenen Produkte geeignet seien, diesen vermeintlichen Mehrbedarf zu decken. Das treffe aber nicht zu.

Hipp hat mittlerweile die beanstandeten Passagen auf der Webseite angepasst. Ob auch die irreführende Aussage auf der Verpackung geändert wurde, wird nach Angaben des vzbv derzeit geprüft.

Urteil: Hipp muss Werbung für Kindermilch anpassen | Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv.de)

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