Kostenvoranschläge von Handwerker:innen per Whatsapp sind verbindlich
veröffentlicht am 01.03.2024
In einem Verfahren der Arbeiterkammer Oberösterreich entschied das Gericht, dass der Preis für Handwerkerleistungen, der über Whatsapp kommuniziert wurde, verbindlich ist. Das Unternehmen darf keine Rechnung stellen, die über die per Whatsapp vereinbarte Obergrenze hinausgeht.
"Zeit und Materialaufwand schätzen wir auf 170 bis 300 Euro"
Diese Antwort erhielt ein Konsument von einem Installateur auf die Frage, was der Austausch einer Spüle, Erneuerung des Silikons an der Küchenarbeitsplatte sowie die Prüfung zweier Abflüsse kosten würde. Zur besseren Beurteilung übermittelte der Konsument im Vorfeld Fotos der Arbeitsbereiche. Auf Grundlage dieser Kostenschätzung beauftragte der Konsument das Unternehmen. Die Arbeiten wurden bis auf die Silikonfuge bei der Arbeitsplatte durchgeführt. Es gab keinen Hinweis, dass Mehrkosten entstehen würden. Der Konsument erhielt eine Rechnung von knapp über 600 Euro. Der Konsument zahlte für die erbrachten Arbeiten 200 Euro, forderte schriftlich die Fertigstellung und wies auf die erhebliche Überschreitung der Kostenschätzung hin. Das Unternehmen verweigerte die Fertigstellung, und der Konsument wurde auf Zahlung des Restbetrags von EUR 400,-- geklagt.
Kostenvoranschlag per Whatsapp gilt
Die Arbeiterkammer OÖ unterstützte den Konsumenten erfolgreich im Gerichtsverfahren. Das Gericht gab dem Konsumenten recht und erklärte, dass wie jede andere Kostenschätzung auch eine über Whatsapp verbindlich sei. Die Obergrenze von 300 Euro wurde im konkreten Fall nicht eingehalten, die Kostenschätzung um mehr als 100 Prozent überschritten. Außerdem wurden die Arbeiten nicht vollständig erbracht. Die Klage des Unternehmens wurde abgewiesen.
Ein Kostenvoranschlag ist verbindlich
Grundsätzlich gilt, dass Kostenvoranschläge gegenüber Verbraucher:innen immer verbindlich sind, sofern das Unternehmen nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt. Ist also mit der:dem Verbraucher:in im Hinblick auf den Kostenvoranschlag nichts Besonderes vereinbart, so ist das Unternehmen an den im Kostenvoranschlag genannten Preis gebunden.
Ausnahme: Führen Änderungswünsche auf Verbraucherseite zu Mehrkosten, können diese jedenfalls verrechnet werden.
Vereinbarung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages
Soll ein Kostenvoranschlag gegenüber die:der Verbraucher:in unverbindlich sein, muss dies zwischen Unternehmer:in und Verbraucher:in ausdrücklich vereinbart werden. Sind die Mehrkosten sachlich begründet und unvermeidlich, muss der:die Verbraucher:in sie bezahlen, sofern sie geringfügig sind. Bei der Frage, was geringfügig ist, kann man sich an der Rechtsprechung orientieren: Überschreitungen des Kostenvoranschlags von mehr als 15% wurden als erheblich beurteilt.Im Umkehrschluss kann davon ausgegangen werden, dass Überschreitungen unter 15% geringfügig sind.
Anzeigepflicht des Unternehmens bei erheblichen Mehrkosten
Kommt es zu einer erheblichen, also mehr als 15%igen Überschreitung des unverbindlichen Kostenvoranschlages, hat das Unternehmen der:dem Verbraucher:in dies unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls verliert es den Anspruch, die Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Für Verbraucher:innen gibt es nach Anzeige erheblicher Mehrkosten zwei Möglichkeiten: entweder sie stimmen der Überschreitung zu und müssen die zusätzlich anfallenden Kosten übernehmen oder sie treten vom Vertrag zurück, müssen aber dann die bereits geleisteten Arbeiten bezahlen.
Rechnung doppelt so hoch wie Kostenvoranschlag | Arbeiterkammer Oberösterreich