Justizombudsstellen

veröffentlicht am 11.11.2019

Seit 2007 gibt es Justizombudsstellen: Bürger/innen können sich dabei über Missstände, die sie bei Gericht erlebt haben, beschweren. Ein Angebot des Justizministeriums, das gerne wahrgenommen wird.

Im Jahr 2018 behandelte die Ombudsstelle rund 5000 Eingaben. Diese Eingaben werden grundsätzlich von Richterinnen und Richtern geprüft und innerhalb weniger Tage beantwortet. In knapp der Hälfte der Anfragen wurden die Justiz-Ombudsstellen kontaktiert, um Rat und Auskunft zu erhalten. Gesunken ist die Anzahl der Fälle, in denen die Fragesteller/innen mit dem Ausgang eines Verfahrens unzufrieden waren. Denn in diesen Fällen darf die Ombudsstelle nicht prüfen - die Urteile werden durch unabhängige Richterinnen und Richter gefällt.  Die Ombudsstellen dürfen in laufende Verfahren nicht eingreifen und sind auch keine Rechtsmittelinstanz. 

Gewissen Aufklärungsbedarf hinsichtlich der Tätigkeit der Ombudsstellen gibt es dennoch - etwa ein Viertel der Anfragen (26 %) fiel laut Justizministerium nicht in den Zuständigkeitsbereich der Justiz, sondern betraf beispielsweise die Verwaltungsgerichtsbarkeit. In diesen Fällen verweist die Ombudsstelle an die zuständigen Stellen.

Erreichbarkeit

Die Justiz-Ombudsstellen sind bei den Oberlandesgerichten (Wien, Linz, Graz, Innsbruck) eingerichtet und Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr über die kostenlose Servicenummer 0800 800 440 11 aus ganz Österreich telefonisch erreichbar. Auch Anregungen per E-Mail sind möglich.

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