Reparaturen und Service
Regelmäßige Wartung und Pflege trägt dazu bei, dass der Wert Ihres Fahrzeugs erhalten bleibt. Zu jedem Auto gehört laut Herstellerfirmen ein Service- bzw. Wartungsheft. Darin werden wiederkehrende Servicearbeiten, deren Durchführung eine möglichst lange technische "Lebensdauer" des Fahrzeugs sicherstellen soll, vorgegeben.
Grundsätzlich sollten alle Schäden so schnell als möglich behoben werden, auch wenn es sich um Kleinigkeiten handelt, die aber mit der Zeit zu größeren und nur teurer behebbaren Schäden führen können. Bei der Übergabe des Fahrzeugs zum Service oder zur Reparatur ist es wichtig, einen möglichst klaren - am besten schriftlichen - Auftrag zu erteilen und nach den voraussichtlichen Kosten für die durchzuführenden Arbeiten zu fragen. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags muss nur etwas bezahlt werden, wenn vorher ausdrücklich auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wurde.
Kostenvoranschläge gelten als verbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als unverbindlich oder als Schätzung etc. bezeichnet wurden. Unverbindliche Kostenvoranschläge können ohne Rücksprache mit dem/der Konsument:in um etwa 10-15% überschritten werden. Entstehen noch höhere Kosten, muss der/die Konsument:in verständigt werden, sobald die Überschreitung erkennbar wird. In diesem Fall kann man wählen, ob man den Mehrkosten zustimmt oder nur die Leistungen bis zum Abbruch des Auftrags bezahlen möchte. Wird eine Reparatur mit Kosten über 15% des Kostenvoranschlags durchgeführt, ohne dass auf die Mehrkosten hingewiesen wird, muss man nur das bezahlen, was im unverbindlichen Kostenvoranschlag steht.
Begutachtung
Alle Fahrzeuge in Österreich müssen laufend auf ihre Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie auf Umweltverträglichkeit überprüft werden („§ 57a- KFG-Begutachtung", auch „Pickerlüberprüfung" genannt). Diese Überprüfung wird von dazu befugten Werkstätten, den Autofahrerclubs und den Landesprüfstellen durchgeführt. Nach der Überprüfung erhält man ein Gutachten sowie eine Begutachtungsplakette („Pickerl"), die am Fahrzeug angebracht werden muss und auf der das Datum der nächsten Begutachtung aufscheint. Der/die Zulassungsbesitzer:in muss die Begutachtung drei Jahre nach der Erstzulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und dann jedes weitere Jahr durchführen lassen. Ohne Pickerl und gültiges Prüfgutachten kann ein Fahrzeug nicht angemeldet werden. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, bleibt nur mehr die Entsorgung. Da Altautos eine Gefahr für die Umwelt darstellen, wurden die Hersteller bzw. Importeure verpflichtet, Altautos ihrer Marke zurückzunehmen. Für jede Automarke besteht eine Rücknahmestelle, bei der kostenlos Altautos abgegeben werden können. Dadurch wird auch die fachgerechte Verwertung von Altfahrzeugen und ihrer Bauteile ermöglicht.