Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen
veröffentlicht am 20.04.2023
Novelle brachte Verbesserungen für Tierschutz
Für Heimtiere mit Qualzuchtmerkmalen gilt seit September 2022 sowohl ein Ausstellungs- als auch ein Werbeverbot. Hier hatte es in der Vergangenheit immer wieder unterschiedliche Interpretationen gegeben. Das Ausstellungsverbot ist nun klar geregelt, es gibt keine Ausnahmen mehr. Auch das Verbot, Tiere mit Qualzuchtmerkmalen zu bewerben oder überhaupt in der Werbung abzubilden, ist nun in Kraft.
Was ist Qualzucht?
Qualzucht liegt immer dann vor, wenn ein Tier oder seine Nachfahren an ererbten Merkmalen leiden, welche
- seine physiologischen Körperfunktionen,
- die Funktion von Sinnesorganen,
- artspezifische Bewegungsabläufe oder
- die Kommunikation
beeinträchtigen. Eine Zucht , die nachweislich und vorhersehbar zu solchen Beeinträchtigungen führt, ist verboten.
Viele Anschauungsbeispiele:
Zur besseren Einschätzung, was alles unter Qualzucht fällt, hat das Gesundheitsministerium die Broschüre „Qualzuchtverbot in der Werbung“ erstellt. Sie soll bei Werbetreibenden und Medienverantwortlichen aber auch Konsument:innen Bewusstsein schaffen und an die Verantwortung dieser Branche als Imageträger und Trendsetter appellieren.
Die Broschüre „Wichtige Informationen über das Verbot der Qualzucht“ informiert ebenfalls über Qualzucht und richtet sich an Züchter:innen, alle Hundefreund:innen sowie künftige Hundebesitzer:innen.